Neue Corona-Regeln für Berlin treten in Kraft

Berlin (dpa/bb) - In Berlin treten am Mittwoch neue Corona-Regeln in
Kraft. Wichtiger Punkt dabei: Berlinerinnen und Berliner müssen einen
negativen Corona-Test zum Einkaufen in Geschäften, für Besuche im
Friseur- oder Kosmetiksalon, in Museen und Galerien vorweisen. Davon
ausgenommen sind Supermärkte, Apotheken oder Drogerien, die auch im
Lockdown offen waren.

Für Unternehmen gilt nun eine Verpflichtung, den Beschäftigten, die
nicht permanent zu Hause arbeiten, mindestens zweimal pro Woche
Corona-Tests zu ermöglichen. Zudem sollen Betriebe 50 Prozent ihrer
Büroarbeitsplätze im Homeoffice anbieten.

Ebenfalls neu ist eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
jenseits der eigenen vier Wände. Einfachere OP-Masken, die bisher als
Alternative zu FFP2-Masken erlaubt waren, reichen nicht mehr. Die
Regelung gilt unter anderem in Bussen und Bahnen, Geschäften,
Arztpraxen und Krankenhäusern.

Mit dem am vergangenen Samstag beschlossenen Paket hofft der Berliner
Senat, die zuletzt gestiegenen Corona-Zahlen in den Griff zu
bekommen. Kritikern, zu denen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)
zählt, gehen die Maßnahmen nicht weit genug. Sollten die
Infektionszahlen weiter steigen, behält sich der Senat unter anderem
Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen vor.