) Erfolgreich mit Eilantrag gegen Verfügung zu Testpflicht

Potsdam (dpa/bb) - Das Potsdamer Verwaltungsgericht ist dem Eilantrag
eines Unternehmens gegen die Allgemeinverfügung für eine Testpflicht
zum Zutritt von Verkaufsstellen im Einzelhandel gefolgt. Es habe die
aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet, teilte das Gericht
am Dienstag mit (Beschluss vom 29.3.2021 - VG 6 L 258/21).

Unterdessen muss die Landeshauptstadt, nachdem am dritten Tag in
Folge die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, die Notbremse ziehen
und die Öffnungen zurücknehmen. Am Dienstag lag die Zahl der
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen in Potsdam
bei 105,5; am Montag betrug der Wert 117.

Das Unternehmen - es betreibt in der Landeshauptstadt einen
Baufachmarkt - hatte sich gegen die seit Samstag geltende
Corona-Testpflicht für den Einzelhandel der Stadt gewehrt. Es wollte
erreichen, dass sich seine Kunden beim Einkauf nicht testen lassen
müssen.

Aus Sicht des Gerichts hat sich die Allgemeinverfügung «nach
summarischer Prüfung» als rechtswidrig erwiesen. So bleibe unklar, ob
damit für Baufachmärkte neben der Anordnung des Nachweises eines
tagesaktuellen negativen PoC-Antigen-Schnelltests oder eines
PCR-Tests auch die vorherige Terminvergabe an alle Kunden und Kunden
eingeführt werden sollte. Gegen den Beschluss wurde Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Die Entscheidung des Gerichts werde zur Kenntnis genommen, teilte die
Stadt mit. Die Allgemeinverfügung als solche sei jedoch nicht
verworfen worden, die Testpflicht vor dem Einkaufsbummel würde damit
weiterhin gelten. «Wir halten es grundsätzlich für zumutbar, dass
auch Kunden von Baumärkten einen negativen Test vorlegen müssen,
bevor sie einkaufen gehen», sagte Oberbürgermeister Mike Schubert
(SPD).