Gericht: Gymnasiallehrer ohne Anspruch auf hohe Impf-Priorität

Saarlouis (dpa/lrs) - Anders als Grundschullehrer haben Lehrer an
Gymnasien im Saarland bei der Corona-Impfung keinen Anspruch auf eine
hohe Priorität. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes am
Montag entschieden und damit den Eil-Antrag eines Gymnasiallehrers
zurückgewiesen (Az. 6 L 295/21). Die höhere Priorisierung von
Grundschullehrern sei sachlich gerechtfertigt: Grundschulkinder
benötigten im Vergleich zu Schülern an weiterführenden Schulen mehr
Zuwendung und Nähe. Auch sei es in Grundschulen schwieriger,
Abstandsregeln umzusetzen.

Der Gymnasiallehrer hingegen sieht in der unterschiedlichen
Priorisierung von Gymnasiallehrern und Grundschullehrern eine nicht
gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Er gehört zu der Personengruppe,
die einen Anspruch auf Schutzimpfung nur mit erhöhter Priorität
haben. Das Gericht sah für den Antragsteller «keine schweren und
unzumutbaren Nachteile», wenn er auf den regulär vorgesehen Termin
warte. Er sei «keinem hohen Ansteckungsrisiko» unterworfen.

Demgegenüber würde die vorgezogene Impfung sämtlicher Lehrer an
weiterführenden Schulen die Impfung anderer Personen mit wohl höheren
individuellen Gesundheitsrisiken verzögern. Gegen die Entscheidung
steht den Beteiligten binnen zwei Wochen die Beschwerde an das
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu.