Corona-Regeln: Was im Saarland gilt

Saarbrücken (dpa/lrs) - Der saarländische Ministerrat hat am 24. März

beschlossen, die bestehende Corona-Verordnung um weitere zwei Wochen
zu verlängern. Sie gilt nun bis zum 5. April. Einige Auszüge:

PRIVATE TREFFEN: Private Zusammenkünfte sind auf den Kreis der
Angehörigen des eigenen Haushaltes und Angehörige eines weiteren
Haushaltes sowie eines weiteren Haushaltes aus dem Bezugskreis
begrenzt - dabei dürfen insgesamt fünf Menschen anwesend sein.
Haushalte, denen bereits vier Menschen oder mehr angehören, können
mit bis zu zwei weiteren Menschen zusammenkommen - wobei dabei
höchstens eine Person nicht aus dem familiären Bezugskreis stammen
darf. Kinder bis 14 Jahre sind jeweils von der Höchstzahl
ausgenommen. Ansammlungen mit mehr als zehn Menschen sind verboten.

DISTANZ UND MASKE: Möglichst ist ein Mindestabstand zu anderen
Menschen von eineinhalb Metern einzuhalten. Ausgenommen sind etwa
Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie und Geschwister.
Im öffentlichen Raum ist bei jedem nicht nur kurzfristigen Kontakt
mit nicht zum eigenen Haushalt gehörenden Menschen und einer
Unterschreitung des Mindestabstandes eine Mund-Nase-Bedeckung zu
tragen - sofern nicht eine gleichwertige Infektionsschutzmaßnahme
gewährleistet ist oder gesundheitliche Gründe entgegenstehen. Das
kann unter bestimmten Umständen auch für Mitfahrer im Auto gelten.

EINRICHTUNGEN: Kinos, Theater, Schwimmbäder, Clubs, Fitnessstudios
und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen. Ausgenommen sind etwa
Zoos sowie Bibliotheken und Museen. Bei Museen, Galerien und
Gedenkstätten ist eine vorherige Terminbuchung notwendig. Untersagt
sind der Betrieb von Hotels und Campingplätzen sowie die
Bereitstellung jeglicher Unterkünfte für den Privattourismus. Seit
dem 1. März sind Friseurbetriebe unter Auflagen geöffnet.

SCHULEN: Der Präsenzschulbetrieb war bis zum 27. März weiter
eingeschränkt. Die Schulpflicht blieb für alle Schülerinnen und
Schüler unberührt. Für den Präsenzunterricht an der Schule bestand

Präsenzpflicht. Die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen wurden

- soweit der Präsenzschulbetrieb teilweise ausgesetzt blieb - im
«Lernen von zu Hause» beschult. Bis einschließlich Klassenstufe 6 der

allgemeinbildenden Schulen wurde an der Schule im Vormittagsbereich
ein angepasstes pädagogisches Angebot vorgehalten für die Phasen des
«Lernens von zu Hause». Vom 27. März bis 5. April finden an den
Schulen die üblichen Ferienbetreuungsangebote statt für Kinder, deren
häusliche Betreuung nicht gewährleistet ist oder für die die
Teilnahme von der Schule empfohlen wird.