Hamburgs Corona-Inzidenz auf Januar-Niveau - Neue Verordnung kommt

Die dritte Corona-Welle zeichnet sich immer deutlicher ab. In Hamburg
nehmen die Infektionen wieder so schnell wie Anfang des Jahres zu.
Der Senat will den Lockdown bis zum 18. April verlängern, aber nicht
alle Maßnahmen werden verschärft.

Hamburg (dpa/lno) - Das Coronavirus breitet sich in Hamburg offenbar
wieder so schnell wie Anfang Januar aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz,
also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben
Tagen, stieg am Donnerstag auf 128,6. Das ist der höchste Wert seit
dem 14. Januar. Die Gesundheitsbehörde meldete 549 neue Fälle und
damit den höchsten Tageswert seit dem 6. Januar. Die aktuellen Zahlen
bilden die Ansteckungen von vor zehn Tagen ab und umfassen nur die
positiven PCR-Tests. Mitte März nach dem Ende der Ferien hatte
Hamburg wieder mehr Präsenzunterricht an Schulen erlaubt. Auch die
Kitas hatten ihr Betreuungsangebot erweitert.

Die deutschlandweite Zahl der Neuinfektionen erreichte mit 22 657
Fällen binnen 24 Stunden ebenfalls den höchsten Stand seit dem 14.
Januar. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab die Zahl der am Mittwoch
gemeldeten Todesfälle mit 227 an. Am 14. Januar hatte das Institut
1244 Todesmeldungen aus ganz Deutschland verzeichnet.

Die Zahl der Corona-Toten in Hamburg erhöhte sich nach RKI-Angaben
vom Donnerstag um 6 auf 1364. In den Krankenhäusern der Hansestadt
wurden laut Gesundheitsbehörde mit Stand Mittwoch 253 Patienten
behandelt, davon 86 auf Intensivstationen. Das waren 11
beziehungsweise 2 mehr als am Vortag.

Um die dritte Corona-Welle abzubremsen, will der Senat noch vor dem
Wochenende den Lockdown bis zum 18. April verlängern. Demnach soll
die strenge Kontaktbeschränkung vorerst weiter gelten. Die
Angehörigen eines Haushalts dürfen sich nur mit einer Person aus
einem anderen Haushalt treffen. Kinder werden dabei nicht mitgezählt.

In der Verordnung, die am Samstag um Mitternacht in Kraft treten
soll, werde der Senat auch die Maskenpflicht anpassen, sagte eine
Sprecherin. Künftig müssen auch im Auto medizinische Masken getragen
werden, wenn die Insassen aus verschiedenen Haushalten stammen. Die
Maskenpflicht an Elbe, Alster und bestimmten Parks werde nicht
verändert, trotz zweier gegenteiliger Entscheidungen des
Verwaltungsgerichts. Gegen die beiden Urteile, mit denen das Gericht
den Eilanträgen von zwei Joggern stattgab, hat die Stadt Beschwerde
zum Oberverwaltungsgericht eingelegt, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Für die beiden erfolgreichen Kläger wird die Maskenpflicht zumindest
bis zur neuen Entscheidung nicht gelten.

Das stadtweite Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit, das der
Senat Mitte Dezember anordnete, soll aufgehoben werden. Nach einer
erfolgreichen Klage dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht werde der
Senat nun die genauen Orte festlegen, an denen das Trinken von
Alkohol verboten bleibt, sagte die Senatssprecherin. Die Liste der
Orte werde aber kürzer sein als bei der Maskenpflicht im Freien, denn
der Senat müsse immer belegen können, dass der Alkoholkonsum an einem
bestimmten Ort zu Ansammlungen führen könne. Die Maskenpflicht ist in
der bisherigen Verordnung für 56 Ortslagen definiert.

Gemäß den Bund-Länder-Beschlüssen will der Senat auch Modellprojekt
e
zur Öffnung des öffentlichen Lebens zulassen. Diese Projekte sollen
unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen sein, aber
mit einem strengen Testkonzept verbunden werden. Die neue Verordnung
soll am Freitag veröffentlicht werden und am Samstag um 0.00 Uhr in
Kraft treten.

Zu den Corona-Schutzimpfungen sind nun auch die pflegenden
Angehörigen von Senioren aufgerufen. Eine pflegebedürftige Person
über 70 Jahre könne zwei Angehörige benennen, die sie zu Hause
pflegen, erklärte Behördensprecher Martin Helfrich.

In dieser Woche seien 20 000 Impftermine verfügbar. Viele seien am
Donnerstag schon vergeben worden, aber erstmals nicht alle. Wer zu
den berechtigten Gruppen gehöre, also über 80-Jährige, Erzieherinnen

und Lehrer an Grundschulen, könne noch einen Termin vereinbaren.