Corona-Notstand: Tschechisches Verfassungsgericht rügt Regierung

Brünn (dpa) - Das tschechische Verfassungsgericht hat die wiederholte
Ausrufung des Corona-Ausnahmezustands durch die Regierung gerügt. Das
Minderheitskabinett in Prag hatte Mitte Februar einfach einen neuen
Notstand erklärt, nachdem das Parlament eine Verlängerung des
bestehenden Notstands abgelehnt hatte. Ministerpräsident Andrej Babis
berief sich dabei auf ein Ersuchen der Präsidenten der
Verwaltungsregionen. Ein solches Vorgehen sei aber «nicht möglich»,
erklärten die Richter am Donnerstag.

Praktische Auswirkungen hat der Richterspruch aber nicht. Bei der
Ausrufung des Notstands handele sich um einen «Regierungsakt
politischer Natur», der nicht vom Verfassungsgericht auf seine
Verfassungsmäßigkeit überprüft werden könne, hieß es. Eine Klag
e von
35 Parlamentsabgeordneten wurde aus formalen Gründen abgewiesen, weil
das Gericht mit Sitz in Brünn (Brno) «nicht zuständig» sei.

Vier der 13 Verfassungsrichter waren anderer Meinung. Sie
bemängelten, dass das Urteil in dieser Form zwiespältig sei. Die
Regierung hat bereits angekündigt, den Notstand bis Ende April
verlängern zu wollen. Tschechien ist stark von der dritten
Corona-Welle betroffen. Innerhalb von 7 Tagen steckten sich nach
Berechnungen mehr als 550 Menschen je 100 000 Einwohner an. Die Zahl
der Todesfälle seit Beginn der Pandemie liegt bei 25 450.