Alkoholverbot in der Öffentlichkeit vorläufig außer Kraft gesetzt

Greifswald (dpa/mv) - Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat
das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit Mecklenburg-Vorpommerns
vorläufig außer Kraft gesetzt. Eine Privatperson habe dagegen
geklagt, sagte eine Gerichtssprecherin der dpa am Mittwoch. Das
Gericht hat in seinem Beschluss demnach ausgeführt, dass die
entsprechende Regelung in der Corona-Landesverordnung nicht im
Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz steht.

Der Kläger habe argumentiert, dass diese Regelung unverhältnismäßig

und somit mit höherrangigem Recht nicht vereinbar sei. Nach Angaben
der Sprecherin kann die Landesregierung den Paragrafen neu erlassen,
das Verbot sei jedoch zunächst vorläufig außer Kraft gesetzt.