Eilantrag einer Zahnärztin auf vorzeitige Impfung abgelehnt

Hamburg (dpa/lno) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen
Eilantrag einer Zahnärztin auf eine vorzeitige Corona-Schutzimpfung
abgelehnt. Die Frau hatte diesen mit ihrer zahnärztlichen
Behandlungstätigkeit begründet, wie das Gericht am Dienstag
mitteilte. Diese Tätigkeit rechtfertige aber laut
Corona-Impfverordnung keine vorrangige Behandlung. Derzeit seien in
Hamburg ausschließlich Personengruppen mit höchster Priorität zu
Impfung aufgerufen. Die niedergelassene Zahnärztin gehöre nicht dazu,
da sie weder in einer stationären Einrichtung zur Behandlung,
Betreuung oder Pflege älterer Menschen noch in einem Bereich
medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in
Bezug auf das Coronavirus tätig sei.

Das Gericht stellte den Angaben zufolge auch fest, dass aufgrund der
Knappheit der Impfstoffe eine Priorisierung der zu impfenden Personen
erforderlich ist. Dies sei entsprechend der Beschlussempfehlung der
Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts erfolgt.

Gegen die Entscheidung kann die Zahnärztin Beschwerde beim
Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen.