Verwaltungsgericht lehnt Öffnung von Fitness- und Tattoostudios ab

Mannheim (dpa/lsw) - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat
Klagen gegen die Schließung von Fitness- und Tattoostudios abgelehnt.
Jeweils ein Betreiber solcher Einrichtungen hatte beim VGH Klage
gegen die Untersagung seines Betriebs eingelegt. Mit Beschlüssen vom
Freitag seien die Eilanträge abgelehnt worden, teilte ein Sprecher
des Gerichts am Montag mit.

Da die Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner pro Woche
bundesweit über dem Wert von 50 lägen, seien «bundesweit abgestimmte

umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens
abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben», begründete das Gericht die
Entscheidung. Die angeordnete Schließung der Betriebe durch das Land
sei Teil einer solchen bundesweiten Abstimmung. Einzelnen Betrieben
eine Öffnung zu erlauben, «führe zu einem erheblichen Anstieg der
Sozialkontakte und der Infektionsgefahren über die Kreisgrenzen
hinweg».

Auch aus dem Umstand, dass die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in
Baden-Württemberg mittlerweile unter dem Wert von 50 liege, folge
nichts anderes. Zudem betonte das Gericht, dass der Wert im Südwesten
«erst seit wenigen Tagen und bislang auch nur geringfügig
unterschritten» werde. Die Beschlüsse sind nicht mehr anfechtbar.