Impfungen für Friseure in stationären Pflegeeinrichtungen

Düsseldorf (dpa/lnw) - In Nordrhein-Westfalen können sich nun auch
Friseure und Fußpfleger, die regelmäßig in vollstationären
Pflegeeinrichtungen tätig sind, impfen lassen. Das teilte das
Gesundheitsministerium am Freitag in Düsseldorf mit. Dies gelte auch
für Seelsorger, Betreuungsrichter, Rechtspfleger, Begutachter der
Medizinischen Dienste oder Beschäftigte von Sanitätshäusern, die in
die Einrichtungen kommen. Sie erhielten ein Impfangebot mit dem
Produkt von Astrazeneca, oder sofern sie über 65 Jahre alt sind, von
Biontech.

Für die Impfung von Bewohnern und betreuten Personen in
teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen oder Wohngemeinschaften
stehe ab kommender Woche Impfstoff von Moderna zur Verfügung.
Anschließend könnten Senioren im Betreuten Wohnen geimpft werden.

Auch die Impfung von Krankenhauspersonal gehe weiter. Als nächste
Gruppe könnten dort Beschäftigte mit regelmäßigem Patientenkontakt

den Astrazeneca-Impfstoff erhalten.