Landtagsabgeordnete geimpft - Bezirksregierung schaltet sich ein

Die Debatte um vermeintliche «Impf-Vordrängler» erreicht den
Düsseldorfer Landtag. Zwei Abgeordnete sind nach eigenen Angaben
bereits immunisiert - aus ihrer Sicht zu recht. Denn sie leiten
Pflegeheime.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Kölner Bezirksregierung hat sich in den
Fall eines bereits geimpften Landtagsabgeordneten eingeschaltet.
Nachdem der FDP-Politiker Ralph Bombis (49) dem WDR bestätigt hatte,
dass er und seine Frau wegen ihrer Arbeit geimpft wurden, hat die
Bezirksregierung nach Angaben einer Sprecherin die Gesundheitsämter
in Köln und im Rheinisch-Bergischen Kreis angeschrieben und um
Stellungnahme gebeten. Bombis führt laut WDR drei Senioren- und
Pflegeheime in Rösrath, Bergisch Gladbach und Köln.

Neben dem FDP-Politiker hatte auch AfD-Fraktionschef Markus Wagner
(57) dem WDR auf Anfrage mitgeteilt, dass er und seine Frau bereits
geimpft worden seien. Wagner gehört eine Wohneinrichtung für Menschen
mit einer chronisch psychischen Erkrankung oder Behinderung in Bad
Oeynhausen. Beide Abgeordnete sagten dem Sender, sie hätten Vorbild
für die Angestellten sein wollen. Bombis ergänzte auf Twitter: «Und
der Vollständigkeit halber: Als jemand, der auch regelmäßig in den
Pflegeeinrichtungen ist, ging es vor allem auch um den Schutz der
Bewohner und Mitarbeiter, mit denen man in Kontakt kommt.»

Die FDP-Fraktion stellte sich hinter Bombis: Wenn Landtagsabgeordnete
durch Tätigkeiten, die sie neben ihrem Mandat ausführten, zur Gruppe
höchster Priorität gehörten, «können sie sich selbstverständlic
h
impfen lassen und drängeln sich damit auch nicht vor.» Dass Bombis
parallel zu seinem Landtagsmandat als Einrichtungsleiter tätig sei,
stehe auf der Internetseite des Landtags und sei damit transparent,
so ein Sprecher der Fraktion.

Laut Bezirksregierung Köln würde ein Verstoß gegen die
Impf-Reihenfolge - sollte er sich als solcher heraus stellen - keine
größeren Folgen haben. Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass
die Aufsichtsbehörde beim Verdacht einer Straftat Anzeige erstatten
könne. Tatsächlich sieht die aktuelle Impfverordnung aber weder
Strafen noch Bußgelder für «Vordrängler» vor.