Gericht in Bremen lässt Friseurläden geschlossen

Bremen (dpa/lni) - Ein Friseurbetrieb aus Bremerhaven ist vor dem
Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen mit dem Antrag auf sofortige
Wiedereröffnung gescheitert. Die Schließung der Friseursalons sei zur
Abwehr von Infektionen mit dem Coronavirus weiterhin ein angemessenes
Mittel, befanden die Richter am Freitag (Az. 1 B 53/21). Es sei in
Bremen noch nicht gelungen, die Ansteckungsrate unter die Marke von
50 Infektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche zu senken. Auch
die kommende Wiederöffnung der Salons ab 1. März ändere nichts an der

derzeit geltenden Risikoabwägung, teilte das Gericht mit.

Der Betreiber des Salons machte geltend, der Schutz vor Infektionen
könne auch durch geeignete Hygienekonzepte erreicht werden. Die seit
16. Dezember geltende Schließung sei unangemessen, weil
Friseurdienstleistungen wichtig für das Gemeinwohl seien. Das OVG
entgegnete, die Hygienekonzepte verringerten die Gefahr einer
Ansteckung, reduzierten sie aber nicht auf null. Der Beschluss ist
unanfechtbar.