NRW lockert Corona-Vorgaben unter anderem für Freizeitsportler

Trotz der Sorge vor den ansteckenderen Varianten des Coronavirus gibt
NRW seinen Bürgern wieder mehr Freiheiten. Sie dürfen ab Montag unter
anderem wieder mehr Sport im Freien treiben oder im Gartenmarkt
Frühlingszwiebeln einkaufen.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Trotz der zuletzt stagnierenden Werte bei den
Corona-Neuansteckungen gelten in Nordrhein-Westfalen von Montag an
zahlreiche Lockerungen. Dass Grundschüler und Schüler der
Abschlussklassen wieder zurück in die Schule dürfen, war klar. Das
Land lässt nun aber auch vielen Freizeitsportlern, Musikschulen und
Hobbygärtnern mehr Freiräume. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef
Laumann (CDU) warnte am Freitag aber zugleich vor übereilten
Schritten.

«Die aktuelle Tendenz zur Stagnation der Infektionszahlen und die
sich offenbar weiter ausbreitenden Virus-Mutationen machen mir
Sorgen», sagte Laumann. Die wichtige Sieben-Tage-Kennziffer für
Corona-Neuinfektionen war am Freitag nach einem längeren Abwärtstrend
in NRW erneut leicht gestiegen. Bundesweit warnen Experten vor den
Auswirkungen der ansteckenderen Varianten des Coronavirus.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

SCHULEN UND KITAS: Am Montag sollen zunächst die Grundschulen,
Abschlussklassen und Förderschulen tageweise in einem Wechselmodell
in den Präsenzunterricht zurückkehren. Dabei gilt auf dem ganzen
Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Schüler bis zur Klasse 8 könnten eine Alltagsmaske tragen, wenn eine
medizinische nicht passt. Auch einige außerschulische Förderangebote
werden wieder erlaubt. Kitas starten am Montag in einen
eingeschränkten Regelbetrieb - das heißt, alle Kinder dürfen kommen,

wenn auch für weniger Stunden.

FREIZEITSPORT: Von Montag an sind Aktivitäten auf Sportanlagen im
Freien wieder erlaubt, wenn höchstens zwei Personen zusammen
trainieren - wie etwa beim Tennis. Sind nur Personen aus einem
Hausstand gemeinsam aktiv, dürfen auch mehr als zwei Menschen
gemeinsam Sport treiben. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben
hingegen geschlossen.

MUSIKSCHULEN: In Musikschulen darf wieder Einzelunterricht erteilt
werden - allerdings nur für Kinder bis zum Grundschulalter.

HUNDESCHULEN: Auch Hundeschulen dürfen unter besonders scharfen
Abstands-Regeln ab Montag wieder einzelne Veranstaltungen im Freien
anbieten. Diese Regelung gilt insgesamt für Bildungsangebote im
Freien.

GARTENMÄRKTE: Für Hobbygärtner gilt: Bau- und Gartenmärkten dürfe
n
dann wieder Gemüsepflanzen und Saatgut (etwa Samen, Zwiebeln,
Pflanzkartoffeln) sowie nötiges Zubehör verkaufen. Das übrige
Sortiment der Märkte darf für die Kunden aber nicht angeboten werden.
Bislang war lediglich der Verkauf von Schnittblumen und verderblichen
Topfpflanzen erlaubt.

FRISEURE UND FUSSPFLEGE: Auf den nächsten Haarschnitt - das war
bereits bekannt - müssen die Menschen noch ein paar Tage länger
warten. Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen

wieder angeboten werden. Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios müssen
hingegen weiter geschlossen bleiben.

Die verlängerte Corona-Schutzverordnung mit diesen Neuerungen gilt
zunächst bis zum 7. März.