Bislang kaum Eilverfahren gegen Lockdown-Verlängerung bei VGH

Kassel (dpa/lhe) - Beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) sind
seit der Verlängerung des Corona-Lockdowns in der vergangenen Woche
erst wenige Eilklagen eingegangen. Bislang hätten drei sogenannte
Normenkontroll-Eilverfahren das Gericht erreicht, teilte ein Sprecher
in Kassel mit. Antragsteller seien der Betreiber eines Küchenstudios,
ein Textilkaufhaus sowie eine Schülerin in der Sekundarstufe, die
sich gegen den fortdauernden Distanzunterricht wende. Die
Bund-Länder-Beschlüsse vom Mittwoch der vergangenen Woche sehen unter
anderem die Verlängerung geltender Maßnahmen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie bis zum 7. März vor, Friseure dürfen ab dem 1. März
unter bestimmten Aufklagen wieder öffnen.

Insgesamt sind an Hessens oberstem Verwaltungsgericht derzeit noch 16
Eilverfahren anhängig. Daneben gibt es Hauptverfahren, der
Gerichtssprecher konnte aber keine genaue Zahl nennen. Termine für
Hauptsache-Verhandlungen seien noch nicht festgesetzt worden. Der VGH
ist bei Verfahren zur Überprüfung von Rechtsnormen wie einer
Verordnung des Landes direkt zuständig.