Oberverwaltungsgericht: Friseure bleiben bis Ende Februar zu

Magdeburg (dpa/sa) - Die Friseursalons bleiben in Sachsen-Anhalt wie
geplant bis Ende Februar geschlossen - das hat das
Oberverwaltungsgericht in Magdeburg entschieden. Es lehnte den Antrag
der Betreiberin eines Friseursalons ab, den entsprechenden Teil der
Eindämmungsverordnung außer Vollzug zu setzen, teilte das Gericht am
Donnerstag mit. Zur Begründung hieß es, die angeordnete Schließung
der Friseursalons sei eine notwendige Schutzmaßnahme in der
Corona-Pandemie.

Um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden, sei es
erforderlich, die Kontakte in der Bevölkerung befristet erheblich zu
reduzieren und so das Infektionsgeschehen aufzuhalten. Zur Erreichung
dieses Ziels sei auch die Schließung von Friseursalons ein
geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel, hieß es vom
Gericht. Zu berücksichtigen sei zudem, dass die Folgen für die
Unternehmer mit Hilfsmaßnahmen abgemildert würden und zum 1. März die

Öffnung der Friseurbetriebe zu erwarten sei.