Kündigung wegen verstrichener Impffrist für Pflegerin - Vergleich

Dessau (dpa) - Eine Pflegerin aus Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) ist
vor Gericht gezogen, nachdem ihr nach einer verstrichenen Frist für
eine Corona-Impfung gekündigt worden war. Das bestätigte am Mittwoch
ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts. Zuvor hatte die
«Bild»-Zeitung über den Fall berichtet.

In dem Verfahren am Dienstag einigten sich die Pflegerin und ihr
früherer Arbeitgeber laut dem Sprecher auf einen Vergleich, der eine
Entschädigung von 800 Euro vorsieht. Die Kündigung soll bestehen
bleiben. Die Klägerin hatte demnach ursprünglich eine Entschädigung
von 1000 Euro gefordert. Der betroffene Pflegedienst hat nun eine
Woche Zeit, den Vergleich zu widerrufen. Tut er das nicht, ist er
rechtskräftig.