Tote in Badewanne: Gericht hält auch fahrlässige Tötung für denkbar

Paderborn (dpa/lnw) - Im Fall einer ertrunkenen Pflegebedürftigen im
Kreis Höxter hält das Gericht auch eine Verurteilung wegen
fahrlässiger Tötung für denkbar. Darauf wiesen die Richter des
Landgerichts Paderborn am Dienstag im Prozess gegen den wegen
Totschlags angeklagten Sohn der 79-Jährigen hin. Die
Staatsanwaltschaft geht laut Anklage davon aus, dass der 54 Jahre
alte Elektromonteur, der alleine mit seiner kranken Mutter in einem
Haus in Marienmünster lebte, seine Mutter absichtlich in der
Badewanne untergehen ließ. Das Gericht gab zu Bedenken, dass der
54-Jährige auch davon ausgegangen sein könnte, dass sich die kranke
Frau alleine habe über Wasser halten können und nur deshalb für kurze

Zeit das Badezimmer verlassen hatte.

Der angeklagte Deutsche selbst sagte am Dienstag aus, er habe seine
Mutter an dem Morgen im August 2020 tot in ihrem Bett vorgefunden und
die Leiche in der Badewanne gewaschen. Ein Gerichtsmediziner legte
dem Gericht jedoch dar, dass die Seniorin zweifelsfrei ertrunken sei.
Ein Urteil soll am 24. Februar fallen.