Bislang rund 400 Anträge für die Überbrückungshilfe III in Hessen

Wiesbaden (dpa/lhe) - Rund 400 Anträge von hessischen Betrieben sind
bislang für die Überbrückungshilfe III gestellt worden. In der ersten

Woche seien vier Millionen Euro an Abschlagszahlungen an die
Unternehmen gegangen, teilte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir
(Grüne) am Dienstag in Wiesbaden mit. Mit der vollständigen
Auszahlungen der geprüften Anträge auf Überbrückungshilfe III werde

ab Mitte März gerechnet.

Bei der Überbrückungshilfe III können Unternehmen und
Solo-Selbstständige, die von Pandemie und Lockdown stark betroffen
seien, für die Zeit zwischen November 2020 bis Ende Juni 2021
Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro
erhalten. Diese müsse nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzung für Anträge ist, dass ein Unternehmen in einem Monat
einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum
Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat. Erstattet werden fixe
Betriebskosten. Eine Ausnahme gibt es für Soloselbstständige, die
statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige
Betriebskostenpauschale («Neustarthilfe») von maximal 7500 Euro
beantragen können.

Die Antragstellung und die Abschlagszahlungen werden vom Bund
organisiert. Die Bearbeitung der Anträge und damit auch die
Überweisung der Gelder, die über die Abschlagszahlungen hinausgehen,
ist den Angaben zufolge Aufgabe der Länder.