Gärtnereien können öffnen - Neue Corona-Verordnung am Freitag

Noch ist einiges in der Diskussion - aber Thüringens neue
Corona-Verordnung verlängert nicht einfach nur den Lockdown.
Fahrschulen, Friseure und nun auch Gärtnereien dürfen ihre Dienste
wieder anbieten.

Erfurt (dpa/th) - Gärtner und Floristen dürfen ihre selbst gezogenen
Frühjahrsblüher und Blumen trotz der Verlängerung des Lockdowns
wieder verkaufen. Vorgesehen sei eine Öffnung auch der Baumschulen am
1. März, kündigte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am
Dienstag in Erfurt an. Der Neustart dieses Bereichs soll in die neue
Corona-Verordnung des Landes aufgenommen werden.

Sie wird nach Angaben des Gesundheitsministeriums an diesem Freitag
und nicht erst am 20. Februar in Kraft treten und am Donnerstag
veröffentlicht. Im ersten Entwurf waren nur die Öffnung von
Fahrschulen in den nächsten Tagen sowie von Friseurbetrieben am 1.
März vorgesehen.

Die Regelung zu Gärtnereien orientiere sich an der im Nachbarland
Sachsen, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage.
Nicht geöffnet würden die klassischen Blumenläden, die ihre Blumen in

der Regel von großen Händlern beziehen. Öffnen könnten nur Betriebe
,
die ihre Pflanzen und Blumen selbst kultivierten. Im
Verordnungsentwurf ist die Rede von «selbstproduzierenden und
-vermarktenden Baumschulen, Gartenbau- und Floristikbetrieben».

Werner begründete die Entscheidung, Gärtnereien und Floristen Anfang
März wieder an den Start gehen zu lassen, mit dem Saisonbeginn. Viele
Frühjahrsblüher, die in den Gärtnereien herangezogen worden seien,
würden sonst verderben. Die Situation sei damit anders als
beispielsweise in Modeläden, so die Ministerin. Der Gartenbauverband
hatte eine Öffnung verlangt, weil die Betriebe viel Arbeit und auch
hohe Energiekosten in die Anzucht unter anderem von Frühjahrsblühern
gesteckt hätten.

Ebenfalls öffnen sollen Fahrschulen mit strengen
Infektionsschutzregeln. Sie können nach Angaben von Werner bereits
Ende dieser Woche wieder theoretischen und praktischen Unterricht
anbieten - wenn die Verordnung in Kraft ist.

Wie ohnehin bundesweit vorgesehen öffnen am 1. März die Friseure.
Werner sagte, für rein medizinische Zwecke könnten auch Fußpfleger
oder Physiotherapeuten ihre Leistungen anbieten. Die Handwerkskammern
fordern jedoch die generelle Öffnung von Kosmetiksalons,
Nageldesignstudios und Fußpflege. Sie sollten wie die Friseure am 1.
März öffnen dürfen, schrieben die Kammern an die Landesregierung.

Zu den Lockerungen, die ab Freitag gelten sollen, gehört auch der
Wegfall der Ausgangsbeschränkung zwischen 22.00 und 5.00 Uhr sowie
ein schrittweiser Start in den eingeschränkten Regelbetrieb an
Schulen. Zudem soll es Erleichterungen bei Betreuungsgemeinschaften
von zwei Haushalten für Kinder geben. Zu Korrekturforderungen des
Landtags sagte Werner: «Wir sind kompromissbereit.»