Corona-Verordnung: Gärtner dürfen Frühjahrsblüher verkaufen

Erfurt (dpa/th) - In Thüringen sollen Gärtnereien, Baumschulen und
Floristikbetriebe trotz Verlängerung des Lockdowns wieder öffnen
können. Vorgesehen sei dafür der 1. März, kündigte
Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Dienstag in Erfurt an.
Der Neustart dieses Bereichs soll in die neue Corona-Verordnung des
Landes aufgenommen werden, die am Freitag in Kraft tritt. Im ersten
Entwurf waren nur die Öffnung von Fahrschulen in den nächsten Tagen
sowie von Friseurbetrieben am 1. März vorgesehen.

Ob unter die neue Regelung auch alle Blumenläden in Thüringen fallen,
ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums noch in der Diskussion.
Im Verordnungsentwurf ist zunächst die Rede von selbstproduzierenden
und -vermarktenden Baumschulen, Gartenbau- und Floristikbetrieben.

Werner begründete die Entscheidung, dass Gärtnereien und Floristen
Anfang März wieder an den Start gehen können mit dem Saisonbeginn.
Viele Frühjahrsblüher, die in den Gärtnereien herangezogen worden
seien, würden sonst verderben. Nach Angaben des Ministeriums sollen
Fahrschulen mit strengen Infektionsschutzregeln bereits Ende dieser
Woche wieder theoretischen und praktischen Unterricht anbieten
können.