Arzt trägt keine Maske - Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Sorge vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ist groß bei
vielen. Was tun, wenn ausgerechnet ein Hausarzt weiterbehandelt,
obwohl er Corona-Symptome hat und es mit dem Tragen der Maske nicht
genau nimmt?

Goldenstedt/Oldenburg (dpa/lni) - Nach Berichten über einen Hausarzt,
der gegen Corona-Hygieneregeln verstoßen haben soll, hat die
Staatsanwaltschaft Oldenburg Ermittlungen aufgenommen. Es bestehe der
Anfangsverdacht der versuchten beziehungsweise vollendeten
Körperverletzung, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf
Anfrage mit. Der Mediziner soll weiterbehandelt haben, obwohl er
selbst Corona-Symptome hatte, und dabei nicht immer eine Maske
getragen haben. Der Arzt wies im «Norddeutschen Rundfunk» die
Vorwürfe zurück.

Das Verhalten des Arztes aus Goldenstedt soll mit dazu beigetragen
haben, dass in der vergangenen Woche der Sieben-Tage-Wert im
Landkreis Vechta auf mehr als 200 Neuinfektionen unter 100 000
Einwohnern angestiegen war. Der Landkreis hatte die Praxis bereits
Ende Januar wegen Hygienemängeln vorübergehend geschlossen.

Es sei «offensichtlich bekannt, dass dieser Arzt auch zu denen
gehört, die Corona leugnen und das alles nicht schlimm finden», hatte
in der vergangenen Woche die Vize-Leiterin des Corona-Krisenstabs des
Landes, Claudia Schröder, gesagt.

Insgesamt hatte der Mann zu etwa 200 Patienten Kontakt, sagte ein
Sprecher des Landkreises Vechta. Ob er Menschen angesteckt hatte, und
wenn ja, wie viele, könne nicht gesagt werden: «Eine Kausalität ist
nur schwer feststellbar.»

Die Vorwürfe seien falsch und unwahr, sagte der Arzt dem NDR.
Allenfalls zwei Corona-Fälle könnten auf ihn und seine Praxis
zurückgeführt werden. Die aktuelle Welle im Kreis Vechta sei damit
auf keinen Fall zu erklären. Er warf dem Gesundheitsamt, der
Kreisverwaltung und den Vertretern des Landes üble Nachrede vor, die
ein existenzielles Ausmaß erreicht habe.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob ausreichende Verdachtsmomente
eines strafbaren Verhaltens nachzuweisen sind, die ausreichend für
eine Anklageerhebung wären. Bei einer entsprechenden Verurteilung
reiche der Strafrahmen gemäß Paragraf 223 StGB von Geldstrafen bis
hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren Dauer. «Der Ausgang
der Ermittlungen ist indes zum jetzigen Zeitpunkt noch offen»,
betonte der Staatsanwalt.

Die Praxis ist inzwischen wieder geöffnet, der Arzt sei auch nicht
mehr in Quarantäne, hieß es vom Landkreis. Der Fall werde von der
Behörde noch geprüft.

Sollte es zu einem Strafverfahren mit einer Verurteilung kommen,
könnte unter Umständen auch die Approbation des Arztes gefährdet
sein. «Nach der aktuellen Rechtsprechung ist die Unwürdigkeit zur
Ausübung des ärztlichen Berufs anzunehmen, wenn der Arzt durch sein
Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs
erforderliche Vertrauen und Ansehen besitzt», sagte dazu die
Geschäftsführerin des Niedersächsischen Zweckverbandes zur
Approbationserteilung (Nizza), Meike Meyer-Wrobel.

Ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Arztes könne zum Beispiel in
der Begehung von Straftaten gesehen werden. Allerdings werde in
diesen Fällen zunächst der Ausgang des Strafverfahrens abgewartet.
Bei besonders schwerwiegenden Straftaten, bei denen ein Abwarten im
Hinblick auf den Patientenschutz nicht vertretbar wäre, könnten auch
vorübergehende Maßnahmen wie das Ruhen der Approbation angeordnet
werden. Die rechtlichen Hürden seien allerdings in beiden Fällen
hoch.