Ministerium plant vorerst keinen eigenen Sterbehilfe-Vorstoß

Berlin (dpa) - In der Debatte um Neuregelungen zur Sterbehilfe in
Deutschland will das Bundesgesundheitsministerium vorerst keinen
eigenen Vorschlag vorlegen. Dies sei bislang nicht geplant, sagte ein
Sprecher am Montag in Berlin. Das Ressort hatte nach einem
wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts Stellungnahmen
eingeholt und auch einen «Arbeitsentwurf» erstellt, um auf
Diskussionen vorbereitet zu sein. Es sei aber sehr zu begrüßen, dass
es nun fraktionsübergreifende Vorschläge im Bundestag dazu gebe.

Eine Gruppe aus Abgeordneten von SPD, FDP und Linken hatte einen
Gesetzentwurf vorgelegt, der Betroffenen Zugang zu Medikamenten zur
Selbsttötung eröffnen soll - aber mit Schutzkonzepten und Beratung.
Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr sagte, sie hoffe, dass
Minister Jens Spahn (CDU) seinen Entwurf in der Schublade lasse.
«Dass ethische Debatten fraktionsübergreifend im Parlament geführt
werden, ist bewährte Tradition.» Wieso Spahn sein Ministerium, das
momentan genug zu tun haben müsste, einen Entwurf ausarbeiten lasse,
bleibe sein Geheimnis. Eine eigene Initiative haben auch die
Grünen-Parlamentarierinnen Renate Künast und Katja Keul vorgelegt.

Das Gericht hatte Anfang vergangenen Jahres ein seit 2015 bestehendes
Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt, da es das Recht des

Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. «Geschäftsmäßig
»
hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet «auf Wiederholung
angelegt». Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote au
f -
mit Regelungsmöglichkeiten wie Beratungspflichten und Wartefristen.
Die Initiativen im Bundestag streben eine Parlamentsdebatte ohne
Fraktionsvorgaben und Neuregelungen noch vor der Wahl im Herbst an.