Aktuelles Semester zählt nicht für Freiversuch im Jurastudium

Mainz (dpa/lrs) - Wegen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie
wird Jura-Studierenden in Rheinland-Pfalz das aktuelle Semester für
die anstehende Pflichtfachprüfung nicht angerechnet. Studierende, die
sich bereits für den sogenannten «Freischuss», also den ersten Anlauf

für das Examen im Februar angemeldet hätten, könnten das bis zum 8.
Februar beim Landesprüfungsamt für Juristen umstellen, teilte
Justizminister Herbert Mertin (FDP) am Montag mit. Sie nähmen dann
erst im August am Examen teil.

Es werde bei dieser Regelung nicht danach unterschieden, in welchem
Fachsemester sich die Studierenden befänden. Es bleibe aber bei nur
einem Freiversuch. Die nach wie vor bestehenden Einschränkungen und
die aktuell sehr dynamische Pandemielage hätten zu dieser
Entscheidung geführt, sagte Mertin.