Neue Corona-Verordnung in Sachsen-Anhalt greift - kaum Änderungen

Magdeburg (dpa/sa) - Nach mehr als neun Wochen Lockdown tritt am
Montag in Sachsen-Anhalt die nächste Corona-Landesverordnung in
Kraft. Änderungen gehen für die Menschen in Sachsen-Anhalt damit
zunächst nicht einher: Geschäfte bis auf Supermärkte, Drogerien und

Apotheken müssen bis mindestens Anfang März geschlossen bleiben,
ebenso Restaurants, Bars und Diskotheken. Auch Friseursalons, Schulen
und Kitas bleiben zunächst zu, dürfen laut der neuen Verordnung aber
ab 1. März öffnen.

Grundschul- und Kitakinder sollen dann wieder im eingeschränkten
Regelbetrieb betreut und unterrichtet werden. Das bedeutet in festen
Gruppen und mit festen Betreuungspersonen. Friseurinnen und Friseure
müssen außerdem strenge Hygieneregeln beachten. Kontaktbeschränkungen

und Maskenpflicht bleiben hingegen wie gehabt.

Die neue Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 10. März. Bis Ende
Februar will Sachsen-Anhalt eine langfristige Öffnungsstrategie auch
für weitere Wirtschaftszweige vorlegen. Ziel ist zunächst weiterhin,
dass sich weniger als 50 pro 100 000 Sachsen-Anhalter binnen einer
Woche mit dem Coronavirus anstecken. Bund und Länder wollen am 3.
März wieder über die Corona-Regeln beraten.