Lockerungen mit neuer Verordnung - Inzidenz erstmals unter 100

Thüringen hält sich an die Absprachen von Bund und Ländern zu den
Corona-Einschränkungen. Nur in wenigen Punkten setzt das Land eigene
Akzente. Nach Wochen des Lockdowns ist die Zahl der Neuinfektionen
unter eine wichtige Marke gerutscht.

Erfurt (dpa/th) - Der Entwurf der neuen Thüringer Corona-Verordnung
verlängert den Lockdown, sieht aber einige Lockerungen vor. Dazu
gehören das Ende der nächtlichen Ausgangsbeschränkung zwischen 22.00

und 5.00 Uhr sowie ein schrittweiser Start in den eingeschränkten
Regelbetrieb an Schulen. Neben den Friseuren, die am 1. März
bundesweit öffnen können, sollen in Thüringen bereits eine Woche
zuvor Fahrschulen wieder mit dem Unterricht beginnen können. Das geht
aus dem Entwurf der Landesregierung hervor, der der Deutschen
Presse-Agentur und anderen Medien in Thüringen vorliegt.

Er wird derzeit zwischen den verschiedenen Ministerien abgestimmt und
könnte sich damit in den kommenden Tagen noch verändern. Immerhin
unterschritt Thüringen bei der Zahl der Neuinfektionen am Samstag
eine wichtige Marke - allerdings als letztes der 16 Bundesländer: Bei
der Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb
von sieben Tagen wurde nach Wochen des Lockdowns mit 98,8 erstmals im
Freistaat wieder ein Wert unter 100 erreicht. Nach Daten des Robert
Koch-Instituts (RKI) sank die deutschlandweite Sieben-Tage-Inzidenz
auf 60,1.

Wie bereits von Bildungsminister Helmut Holter (Linke) angekündigt,
sollen Schulen schrittweise vom 22. Februar an wieder in den
eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Zuerst würden demnach Kitas und
Grundschulen starten.

Die Sekundarstufe, die ab Klassenstufe 5 beginnt, soll nach dem
Verordnungsentwurf voraussichtlich bis Ende Februar geschlossen
bleiben. Bei Betreuungsgemeinschaften für Kinder von zwei Haushalten
ist vorgesehen, die Altersbeschränkung der Kinder von sechs auf zwölf
Jahre anzuheben.

Veränderungen sieht die Verordnung auch beim Rhythmus der
vorgeschriebenen Corona-Tests von Besuchern und Personal von
Pflegeheimen vor. Danach wird vorgeschlagen, dass Altenheimbesucher
Schnelltestergebnisse vorlegen können, die bis zu 48 Stunden alt
sind, bei PCR-Tests, die als zuverlässiger gelten, seien drei Tage
alte Ergebnisse zulässig. Das Pflegepersonal soll sich nicht mehr
dreimal pro Woche testen müssen, sondern nur noch an zwei Tagen pro
Arbeitswoche.

Der Entwurf könnte noch eine Reihe von Veränderungen erfahren - er
wird nicht nur zwischen den Ministerien diskutiert, sondern soll am
kommenden Dienstag auch von den Landtagsausschüssen für Gesundheit
sowie Bildung beraten werden.

Vorgesehen ist, dass er am 20. Februar in Kraft tritt und bis zum 8.
März gilt, also einen Tag länger als der zwischen Bund und Ländern
vereinbarte Lockdown. Die Ministerpräsidenten hatten sich bei ihrer
Schaltkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) darauf verständigt,
dass der Lockdown bundesweit bis 7. März verlängert wird, die Länder

bei Öffnungen im Bildungsbereich jedoch freie Hand haben.