Corona-Verordnung für den Norden verlängert

Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins Landesregierung hat die
Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie fortgeschrieben. Damit
gelten die aktuellen Lockdown-Bestimmungen unverändert bis zum 21.
Februar fort, wie das Gesundheitsministerium am Freitag mitteilte.
Die bisherige Verordnung läuft am Sonntag aus. In der kommenden Woche
werde die Landesregierung verschiedene Änderungen umsetzen. So sollen
vom 22. Februar an die Grundschulen und Kitas in den regulären
Präsenzbetrieb übergehen. Zugleich können Fahrschulen wieder
praktische Stunden für bestimmte Berufsgruppen geben.

Der nächste Lockerungsschritt soll dann am 1. März folgen, mit der
Öffnung von Zoos, Wildparks, Blumenläden, Gartencentern,
Friseursalons und Nagelstudios. Zudem wird bestimmter Individualsport
dann auch in der Halle möglich. Generell hatte die
Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am
Mittwoch beschlossen, den aktuellen Lockdown bis zum 7. März zu
verlängern. Die Länder können aber entsprechend der Infektionslage
auch eigene Regelungen treffen.