Gericht lehnt Eilantrag von Friseurin gegen Schließung ab

Berlin (dpa/bb) - Die Betreiberin eines Friseursalons in Brandenburg
ist mit dem Versuch gescheitert, die Schließung ihres Ladens wegen
der Corona-Krise vorläufig auszusetzen. Das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg teilte am Freitag mit, dass ihr Eilantrag am
Donnerstag abgelehnt worden sei (OVG 11 S 14/21). Die
Friseurmeisterin aus Neuenhagen bei Berlin begründete ihren Eilantrag
nach Angaben des Gerichts mit potenziell existenzbedrohenden
Einnahmeverlusten und der Verletzung ihrer verfassungsrechtlich
geschützten Freiheit der Berufsausübung. Zudem verstoße das Land mit

der Verordnung zur Schließung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz,
denn Verkaufsstellen von Optikern und Hörgeräteakustikern seien
offen.

Das Gericht erklärte, das Land überschreite mit der Schließung
gegenwärtig nicht den ihm zustehenden Einschätzungs- und
Gestaltungsspielraum. Die Salonbetreiberin habe nicht durchgreifend
infrage gestellt, dass die finanziellen Einbußen durch staatliche
Mittel zumindest abgemildert würden. Bei Optik- und
Hörgeräteakustik-Läden komme es auch - anders als bei Friseursalons -

nicht typischerweise über eine längere Zeitspanne zum körpernahen
Kontakt mit Kunden. Die Bedeutung dieser Läden sei außerdem höher zu

bewerten wegen der Bedeutung von Brillen und Hörgeräten für den
Alltag. Seit Mitte Dezember gilt ein harter Lockdown in Brandenburg.
Brandenburg plant, dass Friseurläden ab 1. März wieder öffnen.