AfD mit Eilantrag gegen Corona-Regeln ohne Erfolg

Leipzig (dpa/sn) - Der Sachses Verfassungsgerichtshof hat den
Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung gegen einzelne Vorschriften der bis Sonntag geltenden
Corona-Schutzvorschriften abgelehnt. Nach vorläufiger Prüfung habe
keine offensichtliche Verfassungswidrigkeit festgestellt werden
können, teilte das Gericht am Freitag mit.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschränkten zwar die
Grundrechte der Menschen gravierend, ihnen habe jedoch eine
besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens mit
erheblicher Gefahr für Leib und Leben vieler Menschen und drohende
Überforderung des Gesundheitssystems zugrunde gelegen.

Die AfD-Fraktion hatte sich am 4. Februar im Zuge eines abstrakten
Normenkontrollverfahrens gegen einzelne Vorschriften der
Corona-Schutzverordnung vom 26. Januar an das Verfassungsgericht
gewandt. Sie hält unter anderen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen,
das Alkoholverbot sowie Schließungen von Sporteinrichtungen,
Gastronomie und im Bereich körpernaher Dienstleistungen für
verfassungswidrig.

Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Die Richter sehen
laut Mitteilung zu ihrem Beschluss vom Freitag «gewichtige
Einwendungen» zumindest gegen einzelne Maßnahmen, vor allem gegen die
15 Kilometer-Regelung, die nächtliche Ausgangssperre und das
Alkoholverbot im öffentlichen Raum.