Erste Zahlungen der Überbrückungshilfe III gehen an Unternehmen

Berlin (dpa) - Einen Tag nach Beginn der Antragstellungen für die
Überbrückungshilfe III hat der Bund erste Abschlagszahlungen an
Unternehmen auf den Weg gebracht. Das sei eine gute Nachricht für
viele Unternehmen, die sich in wirtschaftlich schwierigem Fahrwasser
befinden, teilte das Wirtschaftsministerium am Freitag mit. Seit
Mittwoch können durch die Corona-Krise geplagte Unternehmen Anträge
über das Internet einreichen. Nach Angaben des Ministeriums gingen
bis Donnerstagabend 282 Anträge ein, etwa 4,5 Millionen Euro konnten
ausgereicht werden.

Unternehmen, die von Pandemie und Lockdown stark betroffen seien,
könnten für die Zeit bis Ende Juni 2021 Unterstützung in Höhe von
monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese müsse nicht
zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge

und die reguläre Auszahlung durch die Länder werde ab März erfolgen,

hieß es. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu
100 000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Voraussetzung für Anträge ist, dass ein Unternehmen in einem Monat
einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum
Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat. Firmen können laut
Ministerium die Hilfe für jeden Monat beantragen, in dem ein
entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Der Förderzeitraum umfasse
November 2020 bis Juni 2021. Erstattet werden fixe Betriebskosten.