Schwangere Ärztin muss nicht in Nähe von Corona-Patienten arbeiten

Köln (dpa/lnw) - Eine schwangere Assistenzärztin hat vor dem Kölner
Arbeitsgericht erstritten, nicht weiter auf Stationen mit Bereichen
für Covid-19-Patienten arbeiten zu müssen. Darauf einigten sich am
Donnerstag der Arbeitgeber der 29-Jährigen, ein Krankenhaus in
Erftstadt bei Köln, sowie die Klägerin. Ferner sicherte das
Krankenhaus die Weiterbeschäftigung der Medizinerin und ihre
Fortbildung zur Ärztin für Innere Medizin zu.

Der Anwalt der Frau hatte der Klinik vorgeworfen, trotz Kenntnis von
der Schwangerschaft «keine arbeitgeberseitige Vorsorge für die
Gesundheit der Mitarbeiterin und ihres ungeborenen Kindes getroffen»
zu haben. Die Schwangerschaft war am 18. Dezember 2020 festgestellt
worden. Am 21. und 22. Dezember wurde die Frau dennoch in der
Notaufnahme eingesetzt. Dort habe jederzeit die Möglichkeit des
Kontaktes zu Infizierten mit dem Coronavirus bestanden, so der
Anwalt. Am 23. Dezember sei die Frau schließlich positiv auf das
Virus getestet worden.

In der Quarantäne erreichte sie den Angaben zufolge dann ein
Dienstplan für Januar. Dieser habe vorgesehen, dass sie nach ihrer
Rückkehr bis zum 29. Januar Dienst auf einer Covid-19-Station
verrichten sollte. Nur einen Tag später sei ein Auflösungsvertrag für

ihr Arbeitsverhältnis eingegangen. Darin habe gestanden, dass die
Anstellung auf Wunsch der Ärztin zum Ende des Monats beendet werden
solle. Diesen Wunsch hatte die Frau nach eigenen Angaben aber nie
geäußert.

Die Klinik hatte in einer ersten Reaktion vor dem Gerichtstermin
großen Teilen der Darstellung widersprochen. Arbeit in der
Notaufnahme sei «mitnichten» ein Einsatz bei Covid-Patienten, da
diese gesondert betreut würden. Der positive Test der Frau vom 23.
Dezember lasse zudem darauf schließen, dass sie sich schon vor dem
Einsatz auf der Station infiziert haben müsse. Der Test springe
nämlich erst nach mindestens drei Tagen auf die Infektion an. Auch
handele es sich bei dem für Januar geplanten Dienst nicht um Arbeit
auf einer «Covid-Station». Die Station sei mit drei Ärzten besetzt,
von denen einer einen abgesperrten Covid-Bereich betreue.

Trotz dieser vorherigen Erwiderungen traten die Vertreter der Klinik
vor Gericht den Ausführungen des Anwalts der Frau nicht mehr
entgegen. So kam es zu einem Vergleich. Bei Verstößen gegen die
Vereinbarung drohen dem Krankenhaus Ordnungsgelder, wie ein
Gerichtssprecher erklärte.