Mehr Impfstoffdosen verwendbar? - bei «Vordrängeln» Kommunen gefragt

Wiesbaden (dpa/lhe) - Jedes Tröpfchen zählt: Aus den Fläschchen des
Corona-Impfstoffes der Firmen Biontech und Pfizer können sechs Dosen
verwendet werden - unter bestimmten Voraussetzungen auch etwas mehr.
«Soweit aus einzelnen Impfstofffläschchen sieben Dosen gewonnen
werden können, ist dies unter Sicherstellung der Qualität, der
notwendigen Menge für die einzelnen Dosen sowie aller
sicherheitsrelevanten Vorgaben grundsätzlich möglich», teilte das
hessische Innenministerium in Wiesbaden am Donnerstag mit. «Ob dies
im Einzelfall möglich ist, entscheiden die Impfärzte vor Ort.»

Ein Ministeriumssprecher betonte: Unzulässig sei eine Vermischung von
Impfstoff aus verschiedenen Fläschchen, um zusätzliche Dosen zu
gewinnen. Zuvor war bekannt geworden, dass in Nordrhein-Westfalen
unter bestimmten Bedingungen auch eine mögliche siebte Dosis genutzt
werden kann.

In Hessen haben mittlerweile nach Zahlen des Robert Koch-Instituts
rund 175 200 Menschen ihre Erstimpfung erhalten. In fast 72 000
Fällen gab es auch schon die zweite Spritze. Wenn am Ende eines
Impftages Dosen übrig bleiben, können diese laut Ministerium Menschen
mit höchster Impfpriorität gespritzt werden. Dazu gehören
beispielsweise schnell verfügbare Personen wie Mitarbeiter der
Impfzentren oder Rettungsdienstpersonal.

In Hessen sollen allerdings auch schon Personen geimpft worden sein,
obwohl sie nicht zur priorisierten Gruppe gehörten. Entsprechende
Vorwürfe waren unter anderem gegen zwei leitende Angestellte einer
Klinik in Nordhessen bekannt geworden.

Sollten im Einzelfall Hinweise vorliegen, dass die Bestimmungen der
bundesweit geltenden Impf-Reihenfolge nicht eingehalten werden,
«obliegt es der jeweiligen Gebietskörperschaft, dies zu prüfen»,
sagte dazu der Ministeriumssprecher. Eine Impfung von
nicht-priorisierten Personen allein stelle aber weder eine Straftat
noch Ordnungswidrigkeit dar. Entscheiden seien die jeweiligen
Umstände: «Sofern sich zum Beispiel eine Person durch eine
Urkundenfälschung Zugang zum Impfstoff verschaffen sollte, könnte
dies entsprechend strafrechtlich sanktioniert werden.»