Corona-Einschränkungen gelten vorerst weiter - mit Ausnahmen

Der Corona-Lockdown wird verlängert, die Bürger können vorerst nicht

mit großen Lockerungen rechnen. Es gibt aber Perspektiven - und eine
Ausnahmeregelung ab Anfang März. Die Kanzlerin erläutert die
Corona-Politik im Bundestag.

Berlin (dpa) - Trotz sinkender Infektionszahlen fahren Bund und
Länder weiter einen vorsichtigen Kurs in der Corona-Pandemie. Sie
einigten sich am Mittwoch darauf, die geltenden Maßnahmen wie
Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Gastronomiebetrieben
und Hotels grundsätzlich bis zum 7. März zu verlängern. Kanzlerin
Angela Merkel (CDU) sagte mit Blick auf die Gefahr ansteckenderer
Virusvarianten: «Wir wollen alles tun, damit wir nicht in eine
Wellenbewegung hoch und runter, auf und zu kommen.» An diesem
Donnerstag (9.00 Uhr) gibt sie im Bundestag eine Regierungserklärung
zu den Beschlüssen ab.

Einen nächsten Öffnungsschritt könnte es geben, wenn die Zahl der
Neuinfektionen weiter sinkt. Sollte die sogenannte
Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bis zum 7. März stabil unter
35 gesunken sein, sollen die Beschränkungen von den Ländern danach
schrittweise gelockert werden können. Dann sollten der Einzelhandel,
Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen
unter konkreten Auflagen wieder aufmachen können, heißt es in dem
Beschluss von Bund und Ländern.

Momentan liegt die Zahl pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben
Tagen bundesweit im Schnitt bei 68 bestätigten Neuinfektionen
täglich. Der Wert von 35 sei durchaus in Sichtweite, betonte Bayerns
Ministerpräsident Markus Söder (CSU): «Es ist kein Vertagen auf den

Sankt-Nimmerleinstag.»

Eine Ausnahme soll es zuvor für Friseure geben. Sie sollen unter
strikten Hygiene-Auflagen bereits Anfang März wieder öffnen dürfen.
«Eine ganze Branche atmet auf, endlich haben wir eine Perspektive und
Planungssicherheit», hieß es vom Zentralverband des Deutschen
Friseurhandwerks.

Wann es welche Öffnungsschritte in Schulen und Kindertagesstätten
geben soll, wird nicht bundeseinheitlich geregelt. Merkel sagte, sie
hätte mit diesen Öffnungen gerne erst ab dem 1. März begonnen. Die
Länder, die für Bildung zuständig sind, hätten dies aber anders
beurteilt. Etliche Bundesländer wollen die wegen der Corona-Pandemie
geschlossenen Schulen bereits im Februar schrittweise öffnen.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll prüfen, ob bei der nächsten
Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte in der
Kindertagesbetreuung sowie Lehrkräfte an Grundschulen frühzeitiger
als bisher vorgesehen geimpft werden könnten.

Dass der Lockdown trotz sinkender Infektionszahlen vorerst noch nicht
beendet wird, begründete die Bund-Länder-Runde vor allem mit dem
Risiko, das von einer Verbreitung von neuen ansteckenderen Varianten
des Sars-CoV-2-Virus ausgeht.

Offen bleibt, wie es für Restaurants, Hotels, Museen, Clubs, Theater
und Konzerthäuser sowie den Amateursport weitergehen soll. In dem
Beschluss heißt es dazu lediglich, Bund und Länder arbeiteten «weiter

an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten
Öffnungsstrategie.

Die Beschlüsse im Einzelnen:

KONTAKTE: Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin
nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts
auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein
gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, «alle

Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und
insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden».

MASKEN: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem
vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen
Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.

REISEN: Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen
unterlassen werden.

HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im
Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details
regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder
fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch
mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten,
sollen besser schützende Masken getragen werden.

KITAS & SCHULEN: Die Öffnung von Betreuungs- und
Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll Priorität
haben. «Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise
wieder geöffnet werden», mit Vorsichtsmaßnahmen wie Lüften,
Schnelltests und wo möglich hochwertigen Masken. Über Öffnungen
entscheiden aber die Länder. Die Gesundheitsminister von Bund und
Ländern sollen prüfen, ob Kita-Betreuer und Grundschullehrerinnen
beim Impfen eine höhere Priorität erhalten.

FRISEURE: Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen

die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen
OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden.

WEITERE ÖFFNUNGEN: Erst wenn eine «stabile» Inzidenz von höchstens
35
Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht
ist, sollen weitere Öffnungen durch die Länder folgen. Dann sollen
der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen
Dienstleistungen wieder aufmachen können.

Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) sagte, ein
«Shopping-Tourismus» solle verhindert werden. Deswegen hätten alle
Länder betont, dass es mindestens in benachbarten Ländern eine
Verständigung geben sollte über ein einheitliches Vorgehen.

Für Lockerungen in Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie
und Hotelgewerbe wollen Bund und Länder eine «sichere und gerechte
Öffnungsstrategie» weiterentwickeln.

In Ländern und Landkreisen, wo es binnen sieben Tagen weiterhin
mindestens 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, sollen
gegebenenfalls weiter härtere Auflagen gelten.

Bund und Länder wollen am 3. März erneut beraten.

IMPFUNGEN: Geplant ist weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger
bis zum Ende des Sommers ein «Impfangebot» bekommen. Das bedeutet
nach früheren Ausführungen von Spahn, dass jeder, der möchte,
mindestens eine erste Impfung gegen Covid-19 erhalten haben soll.