Länderentwurf: Lockdown bis 7. März und Friseure ab 22. Februar

Berlin (dpa) - Anders als das Kanzleramt wollen die Länder den
Corona-Lockdown zunächst nur bis zum 7. März verlängern und Friseure

möglicherweise noch im Februar öffnen lassen. Dies geht aus einem
Arbeitspapier hervor, auf das sich die Ministerpräsidenten am
Mittwoch in ihrer Vorbesprechung zur Videokonferenz mit Kanzlerin
Angela Merkel (CDU) geeinigt haben. Es trägt den Stand 14.15 Uhr und
ist noch nicht mit dem Bund abgestimmt. Das genannte Datum ist zudem
noch in einer eckigen Klammer vermerkt, das bedeutet, dass dieser
Punkt noch nicht entschieden ist. Im Entwurf des Kanzleramtes war
eine Lockdownverlängerung bis 14. März vermerkt.

Wie im am Morgen aus dem Kanzleramt verschickten Entwurf des Papiers
sollen die Länder freie Hand für die Öffnung von Schulen und Kitas
bekommen. «Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über
die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung
des Angebots der Kindertagesbetreuung», heißt es.

Für Friseure und gegebenenfalls auch andere Angebote «hygienisch
notwendiger körpernaher Dienstleistungen» schlägt das Ländepapier
eine Öffnung am 22. Februar vor. Auch hier steht das genaue Datum
aber noch in einer eckigen Klammer. Zur Begründung für die Priorität

bei Friseuren heißt es weiter: «Vor dem Hintergrund der Bedeutung von
Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem
bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme
zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere
ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.»