Schweiz weitet Quarantänepflicht aus: Sachsen-Anhalt und Brandenburg

Bern (dpa - Reisende aus Sachsen-Anhalt und Brandenburg müssen nach
einer Einreise in die Schweiz demnächst in die Corona-Quarantäne. Das
Bundesamt für Gesundheit hat am Mittwoch die Liste mit Risikogebieten
aktualisiert. Sie gilt ab 22. Februar. Zuvor waren bereits Thüringen
und Sachsen darauf. Sachsen wird von der neuen Liste gestrichen.

Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise in die Schweiz in
Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg aufgehalten hat, muss sich
bei den Behörden melden, zehn Tage in Quarantäne und darf das Haus
oder die Ferienwohnung nicht verlassen. Ab dem 7. Tag kann die
Quarantäne mit einem negativen Corona-Test abgekürzt werden.

Einreisende aus allen anderen Bundesländern müssen sich lediglich
elektronisch registrieren. Wer mit dem Flugzeug anreist, muss vor dem
Einchecken zudem einen negativen PCR-Test vorzeigen.

Ausschlaggebend für die Schweizer Risikoliste ist die
14-Tages-Inzidenz. Wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000
Einwohner in einem Gebiet um 60 höher liegt als in der Schweiz, kommt
das Land oder die Region auf die Liste.