Friseur-Klage: Entscheidung frühestens Ende nächster Woche

Mainz/Trier (dpa/lrs) - Eine gerichtliche Entscheidung über den
Eilantrag eines Friseurs aus der Eifel auf sofortige Wiederöffnung
seines Salons wird frühestens ab Ende nächster Woche fallen. Der
rheinland-pfälzischen Landesregierung sei als Gegenseite in dem
Verfahren eine Frist zur Stellungnahme bis zum 17. Februar eingeräumt
worden, sagte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts Mainz am
Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Guido Wirtz aus Körperich (Eifelkreis Bitburg-Prüm) hat gegen die
coronabedingte Zwangsschließung seines Betriebes geklagt. Wirtz ist
auch Vorsitzender Landesinnungsmeister beim Landesverband Friseure
und Kosmetik Rheinland. Er sagte, er finde es «unerträglich», dass
Friseure trotz «perfekter Hygiene- und Schutzkonzepte» nicht öffnen
dürften. Die Salons sind seit Mitte Dezember zu.

Wirtz hatte seinen Eilantrag vor rund einer Woche beim
Verwaltungsgericht Trier eingereicht. Von dort sei er Ende
vergangener Woche zuständigkeitshalber an das Mainzer
Verwaltungsgericht verwiesen worden, sagte eine Sprecherin in Trier.
Nach Angaben des Mainzer Gerichts ist eine Entscheidung auch erst in
der Woche ab dem 22. Februar denkbar. Dies hinge auch von der
Arbeitsbelastung der entsprechenden Kammer ab, hieß es.