Neuer Corona-Erlass gibt Kreisen und Kommunen Empfehlungen

Erfurt (dpa/th) - Ein neuer Erlass der Landesregierung gibt den
Kreisen und Kommunen konkrete Handlungsempfehlungen bei steigenden
Corona-Infektionszahlen. In Abstufungen werden dabei Maßnahmen
genannt, die ab einer Zahl von 35, 50, 100 und 200 Neuinfektionen je
100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen haben, wie
das Gesundheitsministerium am Mittwoch mitteilte. Komplett neu
eingeführt wurde die höchste Stufe, die ab 200 Neuinfektionen
innerhalb einer Woche gilt.

Der Erlass sieht für diesen Fall noch strengere Kontaktbeschränkungen
vor als die ohnehin schon geltenden. So sollen sich dann nur noch
Angehörige eines Haushalt in der Öffentlichkeit gemeinsam aufhalten
dürfen. Zudem soll jeder Aufenthalt in der Öffentlichkeit auf ein
absolut nötiges Minimum reduziert werden. Bei Trauerfeiern dürfen nur
noch Angehörige ersten Grades des oder der Verstorbenen teilnehmen,
an standesamtlichen Trauungen nur die Eheleute und deren Kinder sowie
Angehörige des Haushalts, hinzu kommen der Standesbeamte und die
Trauzeugen.

Bolz- und Spielplätze sollen geschlossen werden, ebenso zoologische
und botanische Gärten sowie Tierparks, auch Fahr- und Flugschulen.
Betriebe werden aufgefordert, für ihr Personal ein Wechselmodell für
Heim- beziehungsweise Telearbeit anzuordnen, so dass sich immer nur
dieselben Gruppen am Arbeitsplatz- oder in Heim- oder Telearbeit
befinden. Zudem kann ein Verbot der Abgabe von Alkohol und des
Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten
öffentlich zugänglichen Einrichtungen verhängt werden.