Innenminister Stübgen verteidigt Polizeieinsätze bei Demonstrationen

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU)
hat das Vorgehen der Polizei bei Demonstrationen von Gegnern der
Corona-Beschränkungen verteidigt. «In Deutschland gilt ein liberales
Versammlungsrecht und es ist auch Aufgabe der Polizei, die
Versammlungsfreiheit zu gewährleisten», betonte er am Mittwoch im
Innenausschuss des Landtags. Selbstverständlich werde von der Polizei
auch die Einhaltung der Maskenpflicht und der Abstandsregeln
kontrolliert und bei Verstößen eingeschritten, sagte Stübgen.

Allerdings müsse die Polizeiführung stets die Anforderungen des
Gesundheitsschutzes und das hohe Gut der Versammlungsfreiheit
abwägen, sagte der Minister: «Eine Auflösung der Versammlung kann nur

die ultima ratio sein.»

Die SPD-Landtagsabgeordnete Inka Gossmann-Reetz hatte am Dienstag ein
härteres Vorgehen der Polizei gegen Maskenverweigerer und bei
Verstößen gegen die Abstandsregel gefordert und Stübgen zum Handeln
aufgefordert. Im Ausschuss stellte sie klar, dass sie damit nicht die
Arbeit der Polizisten infrage stellen wollte. «Unser Ziel ist, dass
in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entsteht, dass sich
Brandenburg und die Polizisten von Demonstranten auf der Nase
'rumtanzen lassen», betonte Gossmann-Reetz.

SPD-Fraktionschef Erik Stohn hatte vorgeschlagen, die Zahl der
Teilnehmer bei Demonstrationen wie die Zahl von Kunden in Geschäften
je nach Fläche zu begrenzen. Dies sei rechtlich nicht möglich betonte
der Innenminister. Eine Begrenzung wie in Geschäften sehe das
Versammlungsrecht nicht vor, betonte Stübgen.

Der Minister berichtete, dass Teilnehmer von Versammlungen zunehmend
Atteste vorzeigte, die sie von der Maskenpflicht befreiten. Die
Polizisten könnten nicht jedes Attest auf seine Echtheit prüfen,
sagte er. In Zweifelsfällen würde das Attest allerdings dokumentiert
und eine Überprüfung eingeleitet. Stübgen verwies auch darauf, dass
Vermummungsverbot bei Demonstrationen wegen der Maskenpflicht
aufgehoben sei. «Wir haben im Moment Vermummungspflicht.»