Nürnberg verhängt strikte Ausgangsbeschränkungen

In Nürnberg steigen die Corona-Infektionszahlen weiter an. Nun greift
Bayerns zweitgrößte Stadt mit strengen Maßnahmen durch -
Hunderttausende müssen weitgehend daheim bleiben.

Nürnberg (dpa/lby) - Die Stadt Nürnberg hat als erste Großstadt in
Bayern im Teil-Lockdown zusätzlich strikte Ausgangsbeschränkungen
verhängt. «Die Corona-Infektionszahlen in Nürnberg sind leider nicht

zurückgegangen - ganz im Gegenteil», sagte Oberbürgermeister Marcus
König (CSU) am Dienstag. «Deshalb können wir in Nürnberg nicht so
weiter machen wie bisher.» Die Beschränkungen gelten in Bayerns
zweitgrößter Stadt mit mehr als 500 000 Einwohnern zunächst bis zum
20. Dezember.

Ab sofort dürfen Nürnberger ihre Wohnung nur noch aus triftigem Grund
verlassen, beispielsweise um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen
zu gehen. Außerdem weitet die Stadt die Maskenpflicht und das
Alkoholverbot in der Innenstadt aus, beides soll streng kontrolliert
werden.

Ab dem 7. Dezember sollen Klassen ab der fünften Jahrgangsstufe
geteilt und im Wechsel daheim und in der Schule unterrichtet werden.
Nur an Tagen, an denen die Schüler im Klassenzimmer sitzen, dürfen
sie anschließend den Hort, die Mittagsbetreuung oder andere Angebote
der Ganztagsbetreuung besuchen. Die Regelung gilt nicht für
Förderschulen und Abschlussklassen, Kitas bleiben vorerst offen.

«Wir haben auch das Problem, dass wir keinen Hotspot an dieser Stelle
ausfindig machen können», begründete der Oberbürgermeister die
strikten Regelungen. «Wir haben eher ein diffuses Infektionsgeschehen
hier in unserer Stadt.» Das Robert Koch-Institut meldete am Dienstag
für Nürnberg einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 306,7.

Das Klinikum Nürnberg behandelte am Dienstag nach eigenen Angaben 163
Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind. Davon mussten 27 auf den
Intensivstationen versorgt werden, 25 Menschen wurden beamtet. Um
alle versorgen zu können, wurden Operationen verschoben, mehrere
Covid-Stationen eingerichtet und die Zahl der Intensivbetten
aufgestockt. Bis auf wenige Ausnahmen gilt im Klinikum außerdem ein
Besuchsstopp.

Für Mitarbeiter in Nürnberger Alten- und Pflegeheimen sowie in
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist ein wöchentlicher
Corona-Schnelltest ab sofort Pflicht. Auch Besucher müssen sich
vorher testen lassen und in den Bewohnerzimmern eine FFP2-Maske
tragen.

«Zur Eindämmung der Pandemie sind wir alle aufgefordert, Begegnungen
deutlich unter das maximal erlaubte Maß zu reduzieren. Zugleich ist
es wichtig, dass gerade Alleinstehende nicht ohne menschliche Nähe
und Unterstützung bleiben», betonte Elisabeth Ries, Referentin für
Jugend, Familie und Soziales. Nürnberger dürfen sich deshalb mit
einem weiteren Haushalt treffen, solange es insgesamt nicht mehr als
fünf Personen sind.

Auch Sport und Bewegung an der frischen Luft ist allein, mit
Angehörigen des eigenen Haushalts oder einer weiteren Person aus
einem anderen Haushalt möglich. Spielplätze und Skateranlagen bleiben
offen, auf Bolzplätzen dürfen sich maximal zwei Haushalte austoben.

Ausnahmen gelten auch für Beerdigungen, Gottesdienste und
Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften. Demonstrationen dürfen nur
noch an einem festen Ort für maximal 60 Minuten stattfinden, die
Teilnehmer müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ansonsten sind alle
Veranstaltungen verboten.

Neben den städtischen Kultureinrichtungen müssen nun auch
Volkshochschule, Stadtbibliothek und -archiv und die Musikschule
schließen. Hochschulen und Universitäten sollen auf digitale Lehre
umstellen. Die Gastronomie darf weiter Essen zum Mitnehmen verkaufen.

Lokal begrenzte Ausgangsbeschränkungen sind eine von mehreren
Maßnahmen der neunten bayerischen Infektionsschutzverordnung. Sie
sollen in Kraft treten, sobald in einer Kommune die Zahl der
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über
einem Wert von 300 liegt. Stand Dienstag traf das laut RKI neben
Nürnberg auf die Städte Passau und Schwabach sowie die Landkreise
Passau, Regen und Freyung-Grafenau zu. In Passau gelten derzeit
ebenfalls Ausgangsbeschränkungen.