Urteil: Nach Messeabsage wegen Corona - Stornogeld für Hotel fällig

Köln (dpa/lnw) - Bei Absage einer Messe wegen der Corona-Pandemie
müssen Messebesucher bei einer Stornierung der Hotelzimmer mit hohen
Gebühren rechnen. Das Landgericht Köln wies in einem am Dienstag
veröffentlichten, nicht rechtskräftigen Urteil die Klage eines
taiwanesischen Konzerns auf Rückzahlung von rund 14 000 Euro zurück.
Das Unternehmen hatte vor der im April 2020 geplanten und dann
abgesagten Kölner Fitnessmesse Fibo knapp 23 000 Euro für 16 Zimmer
bezahlt. Das Gericht entschied, die Absage sei das Risiko der
Klägerin. Die Messe sei das Motiv der Reservierung gewesen. Die
Durchführung gehöre aber nicht zum Leistungsumfang des Vertrags.

Zwischen den Parteien galt, dass einen Monat vor der Messe bis zu
drei Zimmer kostenfrei storniert werden konnten. Spätere Absagen
waren nur gegen eine Gebühr von 90 Prozent des ursprünglichen Preises
möglich. Das Unternehmen kam mit der Begründung nicht durch, dass mit
der Messeabsage der Grund für die hohen Zimmerpreise weggefallen sei.