Verschärfte Corona-Regeln treten in Kraft

Ein neuer Monat, ein neues Corona-Regelwerk: Lockerungen gibt es in
der Corona-Krise erst zu Weihnachten. Stattdessen ist eine Reihe von
Vorschriften zum 1. Dezember verschärft worden.

Hannover (dpa/lni) - Knapp eine Woche nach dem Bund-Länder-Beschluss
zur Verlängerung des Teil-Lockdowns in der Corona-Krise treten die
verschärften Regeln am Dienstag auch in Niedersachsen Kraft. Sie sind
zunächst bis zum 20. Dezember befristet, für die Zeit zwischen den
Jahren sind aber schon jetzt Lockerungen geplant. Ein Überblick.

KONTAKTE: Die Obergrenze für Treffen - egal, ob in der Öffentlichkeit
oder zu Hause - sinkt von zehn auf fünf Teilnehmer aus höchstens zwei
Hausständen. Ausgenommen aus der Zählung sind Kinder unter 14 Jahre,
für Angehörige entfällt außerdem die Hausstandsregel. Vom 23.
Dezember bis 1. Januar wird die Grenze aus Rücksicht auf die
Feiertage wieder auf zehn Menschen angehoben.

SILVESTER: Um große Ansammlungen zum Jahreswechsel zu vermeiden, sind
Feuerwerke an belebten Orten verboten. Welche Plätze davon betroffen
sind, legen die Kommunen fest. Auch das Veranstalten von Feuerwerken
für die Öffentlichkeit ist untersagt.

SCHULEN: Liegt der Sieben-Tage-Wert der Neuinfektionen pro 100 000
Einwohner in einer Kommune bei mehr als 200, gilt die Maskenpflicht
für Schüler und Lehrer auch im Unterricht, selbst an Grundschulen.
Gleichzeitig greift bei einem so umfassenden Infektionsgeschehen der
Wechselunterricht, bei dem die Schüler in Lerngruppen aufgeteilt
werden und abwechselnd in der Schule und zu Hause unterrichtet
werden.

HANDEL: Für Betriebe mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800
Quadratmetern bleibt die Vorgabe, dass auf jeden Kunden zehn
Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen. Größere Geschäfte müs
sen
seit Dienstag jedoch noch mehr Abstand gewähren - 20 Quadratmeter pro
Kunde in Bezug auf die Fläche, die die 800 Quadratmeter übersteigt.

MASKENPFLICHT: Zum ersten Mal in Niedersachsen wird die Maskenpflicht
auch auf Arbeitsstätten ausgeweitet. Erst am Arbeitsplatz darf die
Maske abgenommen werden, wenn der Abstand zu anderen Menschen dort
eingehalten werden kann. Ausgenommen sind handwerkliche und andere
körperlich anstrengende Jobs, die das Tragen einer Maske nicht
zulassen.

LKW-FAHRER: Mit der neuen Verordnung dürfen Lastwagenfahrer wieder an
Autobahnraststätten bewirtet werden. Damit werde die Verfügbarkeit
von sanitären Einrichtungen verbessert und die Einhaltung der Pausen-
und Ruhezeiten der Fahrer erleichtert, sagte Wirtschaftsminister
Bernd Althusmann (CDU). Für die Versorgung der Bevölkerung sei der
Lkw-Verkehr schließlich «ein unverzichtbarer Teil der Logistik».