Skilifte und Silvester-Sause tabu, aber Hotels für Weihnachtsgäste

Keine große Silvester-Party, kein Ski-Zirkus und eingeschränkte
Weihnachtsfreuden - immerhin ohne Polizei im Wohnzimmer. Die
aktualisierte Corona-Schutzverordnung lässt auch in NRW wenig Platz
für Vergnügen.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Jetzt ist es amtlich: Kein Ski-Urlaub im
Sauerland, keine Böller-Partys an Silvester. Die am Montag
veröffentlichte aktualisierte Corona-Schutzverordnung macht letzte
Hoffnungen auf ein bisschen Vergnügen trotz Pandemie zunichte.

«Die Skilifte bleiben geschlossen», kündigte NRW-Gesundheitsminister

Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag in Düsseldorf an. Zwar gelte die
an diesem Dienstag in Kraft tretende Verordnung zunächst nur bis zum
20. Dezember. Er habe aber wenig Hoffnung, dass sich die
Infektionslage bis dahin so gravierend ändere, dass die Regelung über
Weihnachten wieder gelockert werden könnte.

Hart getroffen fühlen sich vor allem die Skilift-Betreiber im
Sauerland, das im Winter ein beliebter Ferienort für Niederländer
ist. «Unheimlich viele Menschen hier leben von und mit dem
Wintertourismus. Da merkt man, dass sich überall Niedergeschlagenheit
ausbreitet», sagte Winterbergs Bürgermeister Martin Beckmann (CDU)
der Deutschen Presse-Agentur. Auch Italien und Frankreich hatten
zuvor bereits angekündigt, den Betrieb von Skiliften zu untersagen.

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) meinte, da ja derzeit
ohnehin keine Gaststätten öffnen dürften und keine Übernachtungen z
u
touristischen Zwecken in Hotels möglich seien, werde die Schließung
der Skilifte wohl «nicht als nachteilig wahrgenommen» - was Laumann
mit einem ungläubigen Lachen quittierte. Skiliftbetreiber könnten die
Hilfen beantragen, die auch anderen Freizeiteinrichtungen, die
coronabedingt schließen müssten, zur Verfügung stehen, erklärte
Pinkwart.

NRW bleibe dabei, dass Übernachtungen in Hotels bei Familienbesuchen
über Weihnachten erlaubt bleiben sollen. «Dass nur diejenigen Leute
sich besuchen können, die das Glück haben, Einfamilienhäuser zu
haben, wo man vielleicht alles lösen kann, ist nicht meine
Vorstellung von Gerechtigkeit», betonte Laumann.

Für Menschen, die in kleinen Wohnungen lebten, seien «alle
Alternativen schlechter», als Familienangehörige zu Weihnachten im
Hotel unterzubringen. Das habe die Corona-Schutzverordnung im Übrigen
immer schon erlaubt - auch etwa bei Beerdigungen: «Ein Familienbesuch
ist kein Tourismus.»

Das Kanzleramt hatte sich gegen eine solche Sonderregelung
ausgesprochen. Für ihn sei diese sehr «deutsche», aber nicht sehr
tragfähige Debatte - auch aus Infektionsschutzgründen - nicht
nachvollziehbar, sagte der Gesundheitsminister. Er befürchte auch
keinen staatlichen Kontrollverlust: «Wenn alles geschlossen ist, was
machen die dann?», fragte er.

Musikfeste und ähnliche Kulturveranstaltungen bleiben laut Verordnung
mindestens bis zum Jahresende untersagt. Auch der Freizeit- und
Amateursportbetrieb in Fitnessstudios, Schwimmbädern und anderen
öffentlichen wie privaten Anlagen bleibt unzulässig. «Ausgenommen ist

der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen
des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von
Sportanlagen», heißt es dort.

In der Weihnachtszeit sollen vom 23. Dezember bis zum 1. Januar 2021
höchstens zehn Personen zusammenkommen - Kinder bis einschließlich 14
Jahre nicht eingerechnet. Die empfohlenen Kontaktbeschränkungen
sollen aber nicht mit Hilfe der Staatsgewalt in Privaträumen
durchgesetzt werden. «Wir haben nicht vor, dass wir an Heiligband die
Polizei in die Wohnzimmer schicken», versicherte Laumann. Er gehe
dennoch davon aus, dass sich die Menschen auch so an die
coronabedingten Vorgaben halten werden.

Klare Kante gilt beim Jahreswechsel: «Silvesterpartys wie man sonst
Silvesterpartys kennt, wollen wir nicht», bekräftigte Laumann. In der
Schutzverordnung heißt es ausdrücklich: «Zum Jahreswechsel 2020/21
sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt.» Die örtlich
zuständigen Behörden sollen darüber hinaus die «Verwendung von
Pyrotechnik auf näher zu bestimmenden Plätzen und Straßen» verbiete
n,
«für die ohne solche Untersagung größere Gruppenbildungen zu erwart
en
sind.»

Mit 67 600 aktuell Corona-Infizierten und einer Neuansteckungsquote
von 147,5, gerechnet auf 100 000 Einwohner und sieben Tage, habe NRW
zwar den Höchststand vom Novemberbeginn hinter sich gelassen,
bilanzierte Laumann. Dennoch seien die Zahlen weiterhin zu hoch.

Es gebe aber keinen Grund für «Alarm-Stimmung», versicherte Laumann.

«Wir haben in allen Regierungsbezirken freie Betten.» Landesweit gebe
es derzeit noch 1270 freie Betten auf den Intensiv-Stationen - davon
812 mit Beatmungsmöglichkeit.

Corona-Schnelltests dürften nur durch medizinisches Fachpersonal
vorgenommen werden, mahnte Laumann. «Wenn der Abstrich nicht gut
gemacht wird, kann das Ergebnis nicht objektiv sein.» Schnelltests
seien keine frei handelbare Ware. Wer sich einen Test im Internet
besorge, kenne die Qualität nicht.