Im Corona-Hotspot Sachsen werden Regeln noch weiter verschärft

Dresden (dpa) - Wegen der besonders hohen Corona-Infektionsraten in
Sachsen werden die Kontaktregeln dort noch einmal verschärft. In
weiten Teilen des Landes gelten von Dienstag an nicht nur die von
Bund und Ländern beschlossenen Beschränkungen auf fünf Personen aus
zwei Hausständen, sondern die Menschen dürfen dann ihre Wohnung nur
noch mit triftigem Grund verlassen. Zu den strengeren Maßnahmen
werden die Kommunen von der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung
verpflichtet, die ab 1. Dezember gilt. Sie sieht vor, dass Kreise und
kreisfreie Städte Maßnahmen ergreifen müssen, wenn an fünf Tagen
hintereinander der Wert von 200 Neuinfektionen binnen einer Woche je
100 000 Einwohner überschritten wird.

Die Landkreise Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
Zwickau, Mittelsachsen, Nordsachsen sowie der Erzgebirgskreis haben
entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen oder kündigten sie am
Montag an. Auch die Stadt Chemnitz kündigte eine Allgemeinverfügung
an, die ab Mittwoch gelten soll.

Die verschärften Bedingungen sehen Alkoholverbote auf bestimmten
öffentlichen Plätzen, eine Ausweitung der Maskenpflicht sowie
zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen vor. Das Verlassen von
Haus oder Wohnungen ohne triftigen Grund muss laut Verordnung in den
betroffenen Kreisen und Städten untersagt werden. Zu den triftigen
Gründen gehören unter anderem Wege zu Schule und Kita, zur Arbeit und
zum Arzt und in den Kleingarten. Sport und Bewegung im Umkreis von 15
Kilometern werden ebenfalls gestattet. Zu Versammlungen sind
höchstens 200 Teilnehmer zugelassen.

Die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner
liegt in Sachsen laut Sozialministerium landesweit bei 275. Das ist
der höchste Wert aller Bundesländer.