OVG bestätigt Verbot des Vereinssports für Kinder und Jugendliche

Bautzen (dpa/sn) - Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat
das Verbot des Vereinssports für Kinder und Jugendliche im
Teil-Lockdown bestätigt. Das Verbot sei «nicht ungeeignet», um das
Ziel zu erreichen, dass die Menschen derzeit weniger Kontakte haben,
teilte das Gericht in Bautzen am Montag mit. Auch wenn es noch nicht
abschließend wissenschaftlich geklärt sei, könne nicht ausgeschlossen

werden, dass auch Kinder und Jugendliche bei der Verbreitung des
Coronavirus eine Rolle spielen.

Es gehe im Teil-Lockdown darum, bestimmte Lebensbereiche
herunterzufahren und «vordringliche Bereiche» aufrechtzuerhalten,
führte das Gericht aus. Deswegen sei es auch keine unzulässige
Ungleichbehandlung, dass Sport in Schule und Kita weiter erlaubt sei.
Dazu komme, dass in Vereinen Kinder aus verschiedenen Lebensbereichen
zusammenkämen, während es in Kita und Schule feste Gruppen gebe. Der
Beschluss des OVG im Eilverfahren ist unanfechtbar (Az.: 3 B 394/20).