Neue Kontaktbeschränkungen treten in Berlin in Kraft

Berlin (dpa/bb) - In Berlin sind am Sonntag neue
Kontaktbeschränkungen für private Treffen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie in Kraft getreten. Private Zusammenkünfte mit
Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf maximal fünf Personen des
eigenen und eines weiteren Haushalts beschränkt. Bisher gilt eine
Obergrenze von zehn Personen. Kinder bis 12 Jahren sind davon
ausgenommen.

Berlin weicht damit etwas von den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen
ab. Bund und Länder hatten eine Altersgrenze für Kinder von 14 Jahren
vorgeschlagen und eine Verschärfung der Regeln ab 1. Dezember, also
ab Dienstag.

Über Weihnachten und Silvester erlaubt der Senat im Gegensatz zu
anderen Bundesländern keine Lockerung der Kontaktbeschränkungen, weil
die Corona-Zahlen in Berlin mit einer Inzidenz von mehr als 200
Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche höher sind als
anderswo. Über die Feiertage dürfen sich maximal fünf Personen zu
privaten Zusammenkünften treffen, Kinder im Alter bis 14 Jahren nicht
mitgerechnet.

Bund und Länder hatten hingegen für Treffen «im engsten Familien-
oder Freundeskreis» vom 23. Dezember bis 1. Januar eine Obergrenze
von zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahren vereinbart.

Der seit 2. November geltende Teil-Lockdown, also die Schließung
unter anderem von Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
wurde in Berlin zunächst bis 22. Dezember verlängert. Bund und Länder

hatten sich auf eine Verlängerung bis 20. Dezember verständigt. Ohne
diesen Schritt wäre die Regelung am Sonntag ausgelaufen.