Ausgangsbeschränkung in Hotspots - Sachsen kämpft gegen Corona

Einige Regionen in Sachsen zählen zu den Corona-Hotspots in
Deutschland. Im Großteil des Landes sind die Infektionszahlen viel zu
hoch. Der Freistaat steuert nach - auch entsprechend der
Bund-Länder-Beschlüsse.

Dresden (dpa/sn) - Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Alkoholverbot
in der Öffentlichkeit: Sachsens Regierung verschärft wegen der weiter
steigenden Infektionszahlen die Anti-Corona-Maßnahmen. Das Kabinett
beschloss am Freitag in einer Sondersitzung mit einer neuen
Schutzverordnung die Umsetzung der entsprechenden
Bund-Länder-Beschlüsse vom Mittwochabend - und ging teilweise über
die Auflagen hinaus.

Eine neue Regel: Bei einer anhaltenden Inzidenz von mindestens 200
Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner pro Woche gilt eine
Ausgangsbeschränkung in dem jeweiligen Landkreis oder der betroffenen
Stadt. Die neue Verordnung gilt vom 1. bis 28. Dezember - mit einer
Ausnahme für die Weihnachtstage. Die Schulferien zieht Sachsen vor,
der letzte Schultag ist am 18. Dezember.

«Wir müssen hier handeln», sagte Ministerpräsident Michael Kretschm
er
(CDU) angesichts der in den Krankenhäusern erreichten
Belastungsgrenze. Er appellierte an die Bürger, die nötigen größere
n
Einschränkungen mitzutragen und sich daran zu halten. Es gebe viel
Solidarität, Verantwortung und Eigenverantwortung. «Aber es reicht
eben nicht», mahnte er. Es brauche größere Einschränkungen, die
gemeinsam getragen werden müssten. «Das sind harte Maßnahmen, das
wissen wir», sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Sie
kündigte an, künftig an Brennpunkten verstärkt mit Schelltests zu
arbeiten. Die geplanten Corona-Impfzentren in den Städten und Kreisen
sollen ab Mitte Dezember einsatzbereit sein.

Mittlerweile gehören mehrere Regionen in Sachsen zu Deutschlands
Corona-Hotspots - darunter der Erzgebirgskreis oder der Landkreis
Bautzen. Am Freitag lagen laut Gesundheitsministerium zehn der 13
Landkreise und kreisfreien Städte über der kritischen Grenze von 200
Infektionen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen. Der
Landkreistagspräsident Frank Vogel (CDU) kündigte ein einheitliches
Vorgehen der Kommunen an. Erstmals war an der
Corona-Schutzverordnung, die am Samstag veröffentlicht werden soll,
auch der Landtag mit seinen Fachausschüssen beteiligt.

Die neuen Regeln für Sachsen im Überblick:

EINHEITLICHE HOTSPOT-REGELN: Wenn vor Ort der Inzidenzwert von 200
Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner pro Woche mindestens fünf Tage
lang überschritten wird (nach Schwellenwert des
Robert-Koch-Institutes), sollen Ausgangsbeschränkungen und ein
Alkoholverbot im öffentlichen Raum gelten. Sport und
Freizeitaktivitäten sind dann nur noch im Umkreis von 15 Kilometern
vom Wohnort erlaubt. Das Verlassen der Wohnung oder des Hauses «ohne
triftigen Grund» ist dann untersagt. Ausgenommen ist das für den
Alltag Notwendige: Arbeit, Einkauf, Gang zu Schule und Kita.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Für private Kontakte gilt ab 1. Dezember
grundsätzlich dieselbe Regel wie in der Bund-Länder-Vereinbarung:
Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen und einen weiteren
Haushalt begrenzt werden - insgesamt auf maximal fünf Personen.

WEIHNACHTEN UND SILVESTER: Familien und enge Freunde sollen zusammen
Weihnachten und höchstwahrscheinlich auch Silvester feiern können.
Vom 23. bis 28. Dezember sollen Treffen «im engsten Familien- und
Freundeskreis» möglich sein - bis maximal zehn Personen (Kinder bis
14 Jahre ausgenommen). Auf Silvesterfeuerwerk müssen die Sachsen
anders als andere Bundesbürger nicht verzichten. So sind sie zwar
aufgerufen, Mindestabstände zu halten. Ein generelles Verbot von
Pyrotechnik soll es aber nicht geben.

SCHULEN UND KITAS: Schulen und Kitas sollen grundsätzlich geöffnet
bleiben. Bei 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner soll der
Regelbetrieb an Kitas und Schulen aber eingeschränkt werden. Das
heißt: feste Gruppen mit festen Betreuern in den Kitas. Ab
Klassenstufe 7 gilt Maskenpflicht im Unterricht. An den Grundschulen
soll es Klassenleiterunterricht mit festen Klassen geben, an
weiterführenden Schulen ist Wechselunterricht möglich - soll aber
nicht flächendeckend angeordnet werden, sondern in Abstimmung mit der
Schule, so Kultusminister Christian Piwarz (CDU).

KIRCHEN: Für Gottesdienste zu Weihnachten gilt, dass ein ausgefeiltes
Hygienekonzept vorliegen muss, an das sich die Besucher halten. «Wir
haben da großes Vertrauen an die Kirchen», sagte
Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Es gibt einen Eingriff:
Singen ist nicht erlaubt.

TEIL-LOCKDOWN VERLÄNGERT UND VERSCHÄRFT: Grundsätzlich beschloss das

Kabinett die Verlängerung des Teil-Lockdowns. Freizeit- und
Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie müssen demnach zunächst bis
mindestens 20. Dezember geschlossen bleiben - wobei eine Verlängerung
über den Jahreswechsel wahrscheinlich ist. Für größere Geschäfte

gelten strengere Auflagen.

WEITERES SZENARIO: Kretschmer warnte: «Wenn die Sachen nicht klappen,

bleibt am Ende nur ein Lockdown». Das bedeute dann «eine wirkliche
Ausgangssperre», die Schließung aller Betriebe bis auf die kritische
Infrastruktur, aller Geschäfte, Kitas und Schulen. Ziel sei, das zu
vermeiden, was in anderen Ländern schon passiere. «Dazu müssen die
Zahlen runter.»