Bund und Länder uneins über Hotelübernachtungen an Weihnachten

Erst am Mittwoch hatten sich Kanzlerin und Länderchefs auf eine
Verlängerung des Teil-Lockdowns geeinigt - und weniger strikte Regeln
für Weihnachten. Jetzt aber gibt es Streit, ob Familien über die
Festtage in Hotels übernachten dürfen.

Berlin (dpa) - Nach der Bund-Länder-Vereinbarung über die vom 1.
Dezember an geltenden Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung gibt es
Unstimmigkeiten mit Blick auf Hotelübernachtungen in der
Weihnachtszeit. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen,
Schleswig-Holstein, Hessen und Berlin kündigten an, über die Festtage
Hotelübernachtungen im Rahmen von Familienbesuchen zu erlauben -
entgegen einer Empfehlung aus dem Kanzleramt. In anderen
Bundesländern dauerten Beratungen noch an.

Die fünf Länder argumentieren, dass es sich bei Hotelübernachtungen
von Familiengästen rund um Weihnachten um nicht-touristische
Übernachtungen handele, wie sie auch während des Teil-Lockdowns bis
zum 20. Dezember erlaubt sind. Dagegen hatte Kanzleramtschef Helge
Braun (CDU) bereits am Donnerstag Hotelübernachtungen über
Weihnachten eine Absage erteilt.

Regierungssprecher Steffen Seibert betonte am Freitag ebenfalls: «Es
ist nicht Teil des Beschlusses von Bund und Ländern, solche
Übernachtungen zu ermöglichen.» Die Bürger blieben aufgerufen,
touristische Reisen zu vermeiden. «Da familiär bedingte Reisen von
touristischen Reisen schwer abzugrenzen sind, haben sich Bund und
Länder nicht darauf geeinigt, eine solche Ausnahme bei der Nutzung
von Hotels in den Beschluss aufzunehmen.»

Entgegen dieser Linie hält jedoch auch Bundeswirtschaftsminister
Peter Altmaier (CDU) Hotelübernachtungen für Weihnachtsbesuche für
vertretbar. Wenn zugelassen sei, dass Zusammenkünfte über Weihnachten
in einem engen Rahmen stattfinden, sei es auch «vertretbar», dass
dann «Hotelübernachtungs-Kapazitäten» zur Verfügung stünden, sa
gte
Altmaier in einer Videoschalte zu finanziellen Corona-Hilfen.

Bund und Länder hatten am Mittwochabend beschlossen, dass der
Teil-Lockdown mit der Schließung unter anderem von Restaurants,
Theatern und Freizeiteinrichtungen bis zum 20. Dezember verlängert
wird. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten
sollen auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren
Haushalt begrenzt werden. Weihnachten soll aber gefeiert werden
können, im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal zehn
Menschen. Kinder bis 14 Jahre sind dabei jeweils nicht eingerechnet.

Das Land Berlin hatte bereits am Donnerstag angekündigt, nicht nur
bei Hotelübernachtungen, sondern auch mit Blick auf
Kontaktbeschränkungen vom vereinbarten Papier zwischen Bund und
Ländern abweichen zu wollen. Dort sollen die Kontakte anders als
vereinbart auch über Weihnachten auf maximal fünf Personen beschränkt

werden, Kinder bis zwölf Jahre sind von der Regel ausgenommen.

Eine konkrete Regelung für die Öffnung von Hotels und Gastronomie
über Weihnachten bis Neujahr sieht das vereinbarte Bund-Länder-Papier
nicht vor. Bund und Länder gehen aber davon aus, dass die
vereinbarten Beschränkungen noch bis Anfang Januar verlängert werden
müssen. Im Dezember wollen beide Seiten erneut über das weitere
Vorgehen beraten.

Indes hat die Zahl der bislang in Deutschland nachgewiesenen
Corona-Infektionen die Marke von einer Million überschritten. Die
Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut (RKI) 22 806 neue
Corona-Infektionen binnen 24 Stunden (Stand: 27.11., 00.00 Uhr).
Damit stieg die Zahl der seit Beginn der Pandemie bekanntgewordenen
Fälle auf 1 006 394, wie das RKI am Freitag bekanntgab.

Im bayerischen Passau gelten von Samstag an eine Woche lang strikte
Ausgangsbeschränkungen. Dort darf man die Wohnung nur noch aus
triftigem Grund verlassen - beispielsweise um zur Arbeit, zum Arzt
oder zum Einkaufen zu gehen. Der Corona-Inzidenzwert hatte dort knapp
440 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen erreicht.
Die bundesweite Zielmarke, ab der die Kontaktnachverfolgung als
gefährdet gilt, liegt bei 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner.