Wo weicht Berlin von Bund-Länder-Beschlüssen zu Corona ab?

Berlin (dpa/bb) - Berlin weicht in einigen Punkten von den neuen
Bund-Länder-Beschlüssen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab. Das
betrifft folgende Punkte:

WEIHNACHTEN/SILVESTER: Die Hauptstadt erlaubt über Weihnachten und
Silvester keine Lockerung der Kontaktbeschränkungen für private
Treffen. Über die Feiertage dürfen sich maximal fünf Personen zu
privaten Zusammenkünften treffen, Kinder im Alter bis 14 Jahren nicht
mitgerechnet. Bund und Länder hatten hingegen für Treffen «im engsten

Familien- oder Freundeskreis» vom 23. Dezember bis 1. Januar eine
Obergrenze von zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahren vereinbart.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Bereits ab 29. November sind private
Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf maximal
fünf Personen des eigenen und eines weiteren Haushalts beschränkt.
Bisher gilt eine Obergrenze von zehn Personen. Kinder bis 12 Jahren
sind davon ausgenommen. Bund und Länder hatten eine Altersgrenze für
Kinder von 14 Jahren vorgeschlagen und eine Verschärfung der Regeln
ab 1. Dezember.

TEIL-LOCKDOWN: In Berlin gilt die Verlängerung des Teil-Lockdowns
zunächst bis 22. Dezember. Bund und Länder hatten sich auf eine
Verlängerung bis 20. Dezember verständigt.