Landgericht untersagt «Frischzellentherapie»

München (dpa) - Das Landgericht München I hat einem Unternehmen die
Herstellung und Anwendung so genannter tierischer Frischzellen für
eine sogenannte «Frischzellentherapie» verboten. In seinem Urteil am
Freitag untersagte das Gericht auch die Werbung dafür.

Das Unternehmen hatte die Zelltherapie nach Gerichtsangaben
beispielsweise zur Linderung von Altersbeschwerden und Stress sowie
zur Behandlung von Schlafstörungen, Allergien oder sogar Diabetes
angepriesen.

Die zuständige Handelskammer des Gerichtes stufte aufgrund mehrerer
gutachterlicher Stellungnahmen das Produkt aber als bedenkliches
Arzneimittel ein. Die Frischzellen hätten bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch eine schädliche Wirkung, die über ein vertretbares Maß
hinausgingen, entschied das Landgericht.

Bei der Therapie mit tierischen Zellen besteht nach Ansicht des
Gerichts das Risiko, Infektionserreger zu übertragen oder Allergien
auszulösen. Außerdem sei die Wirksamkeit nicht wissenschaftlich
erwiesen.

Das Risiko, dass es bei solchen Reaktionen zu möglicherweise
irreversiblen Schäden bei Patienten komme, sei «unvertretbar groß im

Hinblick auf den wissenschaftlich nicht belegten Nutzen der
Anwendung», teilte das Gericht mit - zumal es auch zugelassene und
gut verträgliche Therapiealternativen gebe. Das Urteil des
Landgerichts München I ist noch nicht rechtskräftig.