Steuerentlastung für Menschen mit Behinderungen und viele Pflegende

Berlin (dpa) - Menschen mit Behinderungen können künftig doppelt so
hohe Pauschbeträge bei ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Der Bundesrat stimmte am Freitag einem entsprechenden Gesetz zu. Auch
Menschen, die jemanden pflegen, können in vielen Fällen höhere Kosten

pauschal ohne Nachweise geltend machen.

Anstatt Kosten einzeln nachzuweisen, können Menschen mit
Behinderungen Pauschbeträge geltend machen, wenn es etwa um Ausgaben
für Verrichtungen des täglichen Lebens oder die Pflege geht. Damit
sinkt das zu versteuernde Einkommen, unterm Strich muss also weniger
Steuer gezahlt werden. Bei einem Grad der Behinderung von 50 liegt
der Pauschbetrag nun bei 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es
2840 Euro - doppelt so viel wie zuvor.

Steuerpflichtige, die jemanden pflegen, ohne dafür Geld zu bekommen,
können einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Der betrug bisher
924 Euro. Künftig wird differenziert: Bei Pflegegrad 2 sind es 600
Euro, bei Pflegegrad 3 1100 Euro und bei Pflegegrad 4 oder 5 1800
Euro. Der Bundestag hatte dem Gesetz bereits im Oktober zugestimmt.