Ex-NRW-Verfassungsrichter sieht in Weihnachtsregelung Verstoß

Köln (dpa/lnw) - Die Lockerungen der Corona-Schutzbestimmungen zu
Weihnachten hält der frühere Präsident des
NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, für einen Verstoß
gegen das Rechtsstaatsprinzip. «Das darin verankerte Gebot eines
rationalen, vernunftgeleiteten staatlichen Handelns hätte es
nahelegen müssen, die ab dem 1. Dezember vorgesehene
Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus zwei Haushalten für den
ganzen Monat fortzuschreiben und damit die Gefahr eines weiteren,
nicht mehr beherrschbaren Anstiegs der Infektionszahlen deutlich zu
begrenzen», schreibt Bertrams im «Kölner Stadt-Anzeiger» (Freitag),

wie die Zeitung am Donnerstagabend vorab berichtete. Dass dies nicht
geschehen sei, beruhe «ganz offensichtlich auf einem Übermaß an
Emotionalität in der Entscheidungsfindung».

Bertrams kritisiert außerdem, dass die beschlossene Regelung
«inhaltlich weitgehend unbestimmt» sei. Wer dem engsten Familien- und
Freundeskreis zuzurechnen sei, für den erweiterte
Begegnungsmöglichkeiten an den Weihnachtsfeiertagen gelten, liege
«weitgehend im Belieben der Beteiligten». Damit entpuppe sich die
Regelung «im Kern als ein diffuser Appell an das
Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung».

Im Zweifel dürften die Menschen die Erlaubnis eines weihnachtlichen
Zusammenkommens «als Ausdruck einer großzügigen Öffnung für
Begegnungen in der Zeit zwischen den Jahren verstehen». Bertrams hält
dies angesichts der Ansteckungsrisiken in der Corona-Pandemie für
«ein fatales Signal».